E-Rechnung im Freistaat Thüringen
Leitweg-ID’s der Thüringer Landesverwaltung
Mehr als digitalisiertes Papier
Als Auftragnehmer der Thüringer Verwaltungen können Sie Ihre Rechnungen elektronisch einreichen. Dafür nutzen Sie die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE).
zur OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE)
Hier erfolgt im ersten Schritt Ihre Registrierung und die Anmeldung. Achtung: Sie benötigen die Leitweg-ID, die eindeutige elektronische Rechnungsadresse, der jeweiligen Verwaltung.
Das Portal wird durch die Thüringer Verwaltung und gemeinsam mit der Bundesdruckerei (BDR) stetig weiterentwickelt, um den Online-Service auszubauen.
Was ist eine elektronische Rechnung? Eine elektronische Rechnung - das ist nicht einfach nur das Abbild einer Papierrechnung, bspw. als PDF.
Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.
In Papierform eingegangene und in elektronische Formate umgewandelte Rechnungen werden also nicht als elektronische Rechnungen angesehen. Weitere Fragen rund um die E-Rechnung finden Sie in den FAQ.
Die Verwaltung im Freistaat Thüringen nimmt elektronische Rechnungen entgegen und kann diese verarbeiten, so dass die Auszahlungen rechtzeitig vorgenommen werden.
Für die Landesbehörden und die teilnehmenden Kommunen und Landkreise ist dafür eine OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) eingerichtet. Über dieses Portal können Unternehmen ihre Rechnungen erfassen oder hochladen. Sie werden nach dem erfolgreichen Prozess als eingereicht angesehen.
zur OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE)
Anschließend erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Stelle der öffentlichen Verwaltung der Landes- oder Kommunalverwaltung und wird dort verarbeitet.
Hinweise zu den geltenden rechtlichen Grundlagen finden Sie unter der Rubrik: Rechtsnormen
Sie haben weitere Fragen zur E-Rechnung? Dann schauen Sie in die Rubrik: FAQ
.
Rechtsnormen
EU-Richtlinie 2014/55/EU
Aufgrund der EU-Richtlinie 2014/45/EU sind Unternehmer ab April 2020 berechtigt, für alle oberschwelligen Vergaben (EU-weite Ausschreibungsverfahren) Rechnungen elektronisch einzureichen.
Weitere Informationen zur EU-Richtlinie 2014/55/EU
Thüringer Landesrecht
In Landesrecht wurde die EU-Richtlinie mit dem Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz) vom 10.Mai 2018 umgesetzt.
§ 14 Thüringer E-Government-Gesetz sieht vor, dass Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen in Thüringen Rechnungen elektronisch einreichen können. Die Möglichkeit besteht für die Unternehmen unabhängig vom Auftragsvolumen.
Weitere Information zum ThürEGovG
Thüringer E-Rechnungs-Verordnung – ThüringerERechVO
FAQ
Leitweg-ID des Thüringer Finanzministeriums
16900601-0001-95
Services für Unternehmen - E-Rechnung und E-Vergabe im Video kurz erläutert
Ansprechpartner E-Rechnung
Ansprechpartner
Thüringer Finanzministerium
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
Justin Schröder
Telefon: 0361 / 57 3611 538
E-Mail: erechnung@tfm.thueringen.de