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Belegausgabepflicht ab 2020 - Manipulationen an Registrierkassen leichter feststellen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Belegausgabepflicht ist notwendig. Jüngst hat das Landgericht Osnabrück zwei Männer wegen der Manipulation von Kassensystemen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Ab 1. Januar 2020 greift die Belegausgabepflicht, die einen weiteren wichtigen Beitrag für mehr Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug darstellt. Bereits im Dezember 2016 hatte der Bundestag das sogenannte „Kassengesetz“[1] beschlossen, mit dem insbesondere die Unveränderbarkeit von digitalen Kassendaten sichergestellt werden sollte. Ziel des Gesetzes ist es, die technischen Möglichkeiten zur Manipulation von Kassendaten deutlich zu erschweren. Um dies zu erreichen, wurde 2018 in einem ersten Schritt die Kassen-Nachschau als weiteres Instrument der Steueraufsicht eingeführt.

Die ab dem kommenden Jahr geltende Bonpflicht ermöglicht nun in einem weiteren Schritt die Kontrolle, ob der dem Kassenbeleg zugrundeliegende Umsatz auch tatsächlich in der Registrierkasse erfasst wurde. „Mithilfe eines Abgleichs des Bons mit den Aufzeichnungen der Kassensoftware kann eine Manipulation der Kasse leichter festgestellt werden“, erklärt Finanzministerin Heike Taubert. Außerdem dienen die auf dem auszugebenden Beleg versehenen prüfbaren Sicherheitsmerkmale dazu, schnell die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Beleg und das eingesetzte Kassensystem zu überprüfen. Jede einzelne Belegausgabe an den Kunden erzeugt ein für den Unternehmer unkalkulierbares Entdeckungsrisiko im Falle von Manipulationen.

Wie brisant das Thema Manipulationen an Kassensystemen ist, zeigt der Fall von zwei Männern, den das Landgericht Osnabrück jüngst entschieden hat. Am 28. November wurden zwei Brüder, die Kassensysteme für Restaurants mit einer Manipulationssoftware entwickelt und vertrieben haben, zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Mit der Software konnten Restaurantbetreiber ihre Tagesumsätze manipulieren, indem Umsätze nachträglich verringert wurden. „Die fehlenden Einnahmen in den Kassen wurden dann auch nicht versteuert. Jeder, der Manipulationssoftware nutzt, hinterzieht Steuern. Solche Steuerausfälle müssen vermieden werden, deshalb ist es wichtig, einheitliche und geschlossene Kassensysteme zu schaffen, die Manipulationen ganz verhindern. Das Urteil bestätigt, dass es gut und richtig war, das Kassengesetz mit den einzelnen Maßnahmen zu beschließen“, so Heike Taubert.

 

[1] Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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