Im Jahr 1990 sollte die Steuerverwaltung so schnell wie möglich errichtet werden, um Steuern in den neuen Bundesländern zu erheben. Grundlage hierfür bildete neben dem Einigungsvertrag der Staatsvertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, der am 1. Juli 1990 in Kraft trat. Ein Aufbaustab organisierte damals den Start der Thüringer Finanz- und Steuerverwaltung. 20 Thüringer Finanzämter sollten gemäß der „Anordnung über die Errichtung von Finanzämtern in der DDR vom 20. Juli 1990“ künftig für die Steuererhebung zuständig sein. Bisher erledigten dies die Abteilungen Finanzen und Preise bei den Räten der Kreise der DDR.
Die Thüringerinnen und Thüringer konnten bei der Neuorganisation der Finanzämter, der Oberfinanzdirektion und des Finanzministeriums auf Verwaltungshelfer vor allem aus dem benachbarten Hessen bauen. Aber auch Verwaltungshelfer aus Bayern gingen in Ostthüringen mit ans Werk, Kollegen aus Rheinland-Pfalz halfen im Südthüringer Raum. Mit der Unterstützung Hessens nahm das Bildungszentrum der Thüringer Steuerverwaltung in Gotha zum 1. Juli 1991 seine Arbeit auf. Seit 1991 haben 2.122 Absolventen in den Räumen des BZ Gotha erfolgreich ihre Ausbildung oder ihr Studium abgeschlossen.
Mehr Informationen zur Arbeit der 12 Finanzämter entnehmen Sie der Medieninformation vom 28. April 2020 „Bilanz der Finanzämter 2019“.