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Pauschale Beihilfe: Bereits 300 Anträge in Thüringen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab dem 1. Januar 2020 können sich freiwillig gesetzlich versicherte Thüringer Beamtinnen und Beamte für die „Pauschale Beihilfe“ entscheiden. Entscheidung ist nicht widerrufbar.

Seit die Landesregierung im Juli dieses Jahres die “Pauschale Beihilfe“ für Thüringer Beamtinnen und Beamte gesetzlich normiert hat, sammeln sich die Anträge. Aktuell liegen der Beihilfestelle des Freistaats in Stadtroda rund 300 Stück vor.

Ab dem 1. Januar gewährt der Freistaat im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer 100-prozentigen privaten Krankenversicherung eine pauschale Beihilfe. „Das bedeutet wir übernehmen als Arbeitgeber 50 Prozent der Beiträge, bei der privaten Krankenvollversicherung zahlen wir die Hälfte der Beiträge für den Basistarif“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Das war bisher nicht der Fall. Wer als Landesbediensteter freiwillig gesetzlich krankenversichert war, musste die vollen Beiträge selbst tragen. Ebenso verhielt es sich bei der privaten Krankenvollversicherung. Die Versicherungsbeiträge zahlt der Dienstherr rückwirkend zum 1.1.2020 mit den monatlichen Bezügen aus.

Die pauschale Beihilfe ist besonders für junge Familien im öffentlichen Dienst interessant. „Insbesondere für Beamtinnen und Beamte in den unteren Besoldungsgruppen ist die Wahlmöglichkeit eine tolle Sache. Die gesetzliche Krankenversicherung kann durchaus günstiger sein. Vor allem dann, wenn die Bediensteten Kinder haben“, so die Thüringer Finanzministerin. Kinder sind dort bekanntlich ohne weitere Beitragskosten mitversichert, während in der privaten Krankenversicherung zusätzliche Kosten anfallen.

Die Anträge zur pauschalen Beihilfe können von den Landesbediensteten jederzeit gestellt werden. „Eins muss den Antragstellerinnen und Antragstellern jedoch klar sein: Der Antrag ist nicht widerrufbar. Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden hat, kann nicht noch einmal wechseln“, so Heike Taubert.

Alle neu eingestellten Beamtinnen und Beamten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können den Antrag stellen. Antragsberechtigt sind aber auch Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die schon länger im Landesdienst stehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Versicherungsart von Landesbediensteten wird statistisch nicht erfasst, deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen, wie viele Anträge noch folgen.

Entsprechende Anträge zur pauschalen Beihilfe sind im Thüringer Formularserver unter dem folgenden Link Antrag pauschale Beihilfe Thüringen eingestellt. Die Anträge können auch über die Seite des Thüringer Landesamtes für Finanzen abgerufen werden (Landesbedienstete – Beihilfe – Formulare). Die Anträge sind an die Beihilfestelle in Stadtroda zu adressieren.

Weitere Hinweise zur pauschalen Beihilfe in Thüringen können unter dem Link Häufig gestellte Fragen zur pauschalen Beihilfe nachgelesen werden.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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