Zentrale Überwachungsstelle digitale Barrierefreiheit
Aufgrund der EU Richtlinie 2016/2102, in Thüringen umgesetzt mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG), sind die öffentlichen Stellen im Freistaat Thüringen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Internetauftritte und mobilen Anwendungen verpflichtet.
Damit soll Nutzern, insbesondere Menschen mit Behinderungen, ein besserer Zugang zu den Webangeboten öffentlicher Stellen ermöglicht werden.
Die Verpflichtung gilt für alle Webseiten und mobilen Anwendungen (Apps) öffentlicher Stellen. Die konkreten Standards zur Umsetzung der barrierefreien Gestaltung wurden mit der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) festgelegt.
FAQ zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Ansprechpartner
Zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Telefon: 0361 573 611 528
E-Mail: ueberwachung-digitale-barrierefreiheit@tfm.thueringen.de
Rechtsgrundlagen
Europäische Vorschriften
Aufgrund der Richtlinie 2016/2102 wurden von der EU-Kommission drei Durchführungsbeschlüsse erstellt. Die Durchführungsbeschlüsse erläutern einzelne, in der Richtlinie angekündigte Pflichten und legen die weitere inhaltliche Ausgestaltung dieser Verpflichtungen dar.
1. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
1. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523
2. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
2. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524
3. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 der Kommission vom 20. Dezember 2018 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
3. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048
Die Europäische Norm EN 301 549 in der jeweils maßgeblichen Version als PDF in englischer Sprache (nicht barrierefrei)
Vorschriften des Bundes
Die für die Bundesverwaltung geltende aktuelle BITV 2.0, in Kraft getreten am 25. Mai 2019
Auf diese BITV wird in den Thüringer Vorschriften teilweise verwiesen.
Thüringer Vorschriften
Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen
Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung -ThürBITVO-)