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Digitale Verwaltungsservices in Thüringen

Ob Arbeit oder Freizeit, Kultur, Natur, Wissenschaft, Wirtschaft oder eben auch Verwaltung - Digitalisierung ist jeden Tag spürbar. Auch Thüringen  digitalisiert seine Verwaltung. Denn digitale Services sind wichtig: für das Land Thüringen, seine Menschen, seine Vereine, seine Unternehmen, genauso für seine Verwaltungen selbst.

 

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Medieninformationen

Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO Dr. Hartmut Schubert begrüßt Kabinettbeschluss im Vorfeld der Bundesratsbefassung zum Registermodernisierungsgesetz. Weg frei für mehr nutzerfreundliche digitale Bürgerservices.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett hat sich auf eine Zustimmung zum Gesetzesentwurf zur Registermodernisierung verständigt. Das Gesetz steht im Bundesrat am 5. März 2021 zur Abstimmung. Dabei wurde vereinbart, dass Thüringen zustimmt, sofern die Bundesregierung eine im Vorfeld mit den Ländern abgestimmte Protokollerklärung abgibt. Mit dieser sollen datenschutzrechtliche Regelungen noch einmal deutlich gemacht und geschärft werden.

Der Thüringer CIO Dr. Hartmut Schubert sieht das Registermodernisierungsgesetz als einen zentralen Baustein für nutzerfreundliche digitale Bürgerservices: „Deutschland kann endlich aus dem analogen Schlaf erwachen.“ Er betont die Notwendigkeit, die überfällige Modernisierung der Verwaltung anzugehen und sagt: „Das Gesetz vollzieht den längst überfälligen Schritt hin zu einer modernen Verwaltung mit bürgerfreundlichen E-Government-Angeboten. Wir müssen die Vorteile der Digitalisierung und der Datenvernetzung endlich nutzen, um wirtschaftlich im europäischen und weltweiten Kontext zu bestehen.“

Mit dem Gesetz wird die Grundlage für die elektronische Übermittlung von Nachweisen und Daten zwischen Behörden geschaffen. Diese erfolgt allerdings nur dann, wenn Bürgerinnen und Bürger dieser zustimmen. Zudem sollen Bürger über ein Datenschutzcockpit genau nachvollziehen können, wann und welche Behörden Daten ausgetauscht haben. Damit wird behördliches Handeln transparent. Um die Daten eindeutig einer Person zuordnen zu können, Personenverwechselungen zu vermeiden, wird die Steuer-Identifikationsnummer genutzt. Die Steuer-Identifikationsnummer hat sich bereits bewährt. Zudem: Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine ‚nicht-sprechende‘ Identifikationsnummer. Sie wird zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über die Person.

Mit dem Registermodernisierungsgesetz soll zukünftig entfallen, dass Bürger oder Unternehmer die gleichen Nachweise bei verschiedenen Ämtern einreichen müssen. Mit deren Einverständnis können solche Nachweise nun bei der Behörde, die sie bereits hat, angefordert werden. Bearbeitungszeiten werden verkürzt, Wartezeiten und Wege zum Amt werden gespart.

Nicht zuletzt verpflichten europäische Vorgaben - insbesondere die "Single Digital Gateway-Verordnung" - die deutsche Verwaltung zur Umsetzung dieses sogenannten Once-Only-Prinzips. Demnach müssen Standardinformationen der Verwaltung nur noch einmal mitgeteilt werden, da Behörden die Informationen untereinander austauschen.

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