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Leitsätze und Strategie

E-Government: das ist Bürgerservice aber auch eine umfassende Verwaltungsreform.

E-Government ist ein Begriff, der im allgemeinen Sprachgebrauch mit der Vorstellung verbunden wird, Verwaltungsleistungen bequem vom Computer zu Hause in Anspruch nehmen zu können.

Tatsächlich ist es so, dass schrittweise das komplexe Informations- und Serviceangebot der öffentlichen Verwaltung per Knopfdruck abgerufen werden kann. Eigene Anliegen können online übertragen und auch das Ergebnis per Internet empfangen werden.

Darüber hinaus steht E-Government für ein weiteres Ziel: Die Informationstechnologie soll zu effizienten Abläufen in der Verwaltung beitragen – die „vernetzte“ Verwaltung soll eine schnelle Kommunikation zwischen den Behörden und zu ihren Kunden ermöglichen.

E-Government steht aber nicht nur für ein Ziel, sondern ist ein kontinuierlicher Prozess, der die gesamte Verwaltung betrifft. Schrittweise werden die Organisationsstrukturen, die technische Ausstattung sowie die Kommunikationskultur neu gestaltet.

Für Außenstehende ist deshalb nur ein kleiner Teil der E-Government-Aktivitäten des Freistaates Thüringen erkennbar. Die inzwischen zahlreichen Online-Dienste können als Spitze eines Eisbergs gesehen werden. Unter der Oberfläche sind umfangreiche Vorarbeiten und Begleitmaßnahmen zu finden:

  • Interne Reorganisation
  • Anpassung rechtlicher Vorschriften
  • Vernetzung von Verwaltungen
  • Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Der Freistaat Thüringen verfügt über ein übersichtliches und zugleich auch umfangreiches Angebot, das fast auf jede Frage eine Antwort findet – und das rund um die Uhr und bei jedem Wind und Wetter. Das Online-Verwaltungsportal stellt Dienste und Anwendungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen zur Verfügung.

Das Verwaltungsportal, insbesondere die hier verknüpfte Anwendung Zuständigkeitsfinder, wird in Zusammenarbeit mit den Kommunen kontinuierlich erweitert und aktualisiert. So wird allen Nutzerinnen und Nutzern ein schneller Zugang zu den Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht. Das Serviceportal ist seit 2008 in Betrieb und bildet damit das Herzstück des Thüringer E-Governments.

Leitsätze und Strategie

Die Landesregierung versteht unter E-Government die durchgängig elektronische Abbildung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten auf allen Ebenen, d.h. sowohl der Prozesse zwischen Bürgern bzw. Unternehmen und der Verwaltung als auch der Prozesse innerhalb der verschiedenen Verwaltungsebenen.

Die Einführung von E-Government zielt im Kern auf die Umgestaltung von Geschäftsprozessen. Dies wird insbesondere bei der Einführung der elektronischen Akte erkennbar. Hier ist eine Rückkopplung zu Organisation, Strukturen und Inhalten erforderlich, zudem sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen herzustellen.

Der Mehrwert von E-Government entsteht auch durch die Nutzung ebenenübergreifender Lösungen. Hierbei müssen die Möglichkeiten wie aber auch die Anforderungen moderner Informations- und Kommunikations­technologien berücksichtigt werden, um das Verwaltungshandeln zum möglichst großen Nutzen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung neu und sicher zu gestalten.

Die Thüringer Landesverwaltung richtet die Weiterentwicklung von E-Government an folgenden Leitsätzen aus:

  • E-Government trägt der jeweils aktuellen digitalen Entwicklung in der Gesellschaft Rechnung, indem nutzerorientierte und sichere Verwaltungsdienste und Informationen für Bürger, Unternehmen und Institutionen bereitgestellt werden.
  • E-Government trägt damit auch zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz für Nutzer und Anbieter der Verwaltungsdienste bei.

Die Landesregierung versteht E-Government als kontinuierlichen Prozess, der nur in Teilschritten realisiert werden kann.

(aus: Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen)

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