Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

E-Rechnung im Freistaat Thüringen

  •  

    Hinweise zum Datenschutz bei E-Rechnungen

    Rechnungen, die gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten enthalten, dürfen nicht über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) übertragen werden. Dies gilt ebenfalls für Rechnungen, welche besondere Kategorien von personenbezogenen Daten laut Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder Sozialdaten im Sinne von § 67 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) enthalten.

    Nicht übersandt werden dürfen bspw. Gesundheitsdaten oder Daten, die Rückschlüsse auf den gesundheitlichen Zustand einer Person zulassen (z. B. Sehhilfe am Arbeitsplatz für eine benannte Person).

    Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese Rechnungsinhalte z. B. in den rechnungsbegründenden Anlagen gesondert zur Rechnung außerhalb der OZG-RE einzureichen (siehe auch im Standard XRechnung zusätzliche Informationen zu BG-24). Solche oder Alternativen zur Übertragung von Rechnungen mit VS-NfD-bedürftigen Rechnungsinhalten oder Rechnungsinhalten, die personenbezogene Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO beinhalten, sind mit der Rechnungsempfängerin bzw. dem Rechnungsempfänger zu vereinbaren. Die Nutzerinnen und Nutzer sind für die Einhaltung dieser Vorgaben verantwortlich.

Leitweg-ID’s der Thüringer Landesverwaltung

Mehr als digitalisiertes Papier

Als Auftragnehmer der Thüringer Verwaltungen können Sie Ihre Rechnungen elektronisch einreichen. Dafür nutzen Sie die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE). 

zur OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE)

Hier erfolgt im ersten Schritt Ihre Registrierung und die Anmeldung. Achtung: Sie benötigen die Leitweg-ID, die eindeutige elektronische Rechnungsadresse, der jeweiligen Verwaltung.

Das Portal wird durch die Thüringer Verwaltung und gemeinsam mit der Bundesdruckerei (BDR) stetig weiterentwickelt, um den Online-Service auszubauen.

Was ist eine elektronische Rechnung? Eine elektronische Rechnung - das ist nicht einfach nur das Abbild einer Papierrechnung, bspw. als PDF.

Eine Rechnung ist elektronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.

In Papierform eingegangene und in elektronische Formate umgewandelte Rechnungen werden also nicht als elektronische Rechnungen angesehen. Weitere Fragen rund um die E-Rechnung finden Sie in den FAQ.

Die Verwaltung im Freistaat Thüringen nimmt elektronische Rechnungen entgegen und kann diese verarbeiten, so dass die Auszahlungen rechtzeitig vorgenommen werden.

Für die Landesbehörden und die teilnehmenden Kommunen und Landkreise ist dafür eine OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) eingerichtet. Über dieses Portal können Unternehmen ihre Rechnungen erfassen oder hochladen. Sie werden nach dem erfolgreichen Prozess als eingereicht angesehen.

zur OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE)

Anschließend erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Stelle der öffentlichen Verwaltung der Landes- oder Kommunalverwaltung und wird dort verarbeitet.

Hinweise zu den geltenden rechtlichen Grundlagen finden Sie unter der Rubrik: Rechtsnormen

Sie haben weitere Fragen zur E-Rechnung? Dann schauen Sie in die Rubrik: FAQ

Rechtsnormen

EU-Richtlinie 2014/55/EU

Aufgrund der EU-Richtlinie 2014/45/EU sind Unternehmer ab April 2020 berechtigt, für alle oberschwelligen Vergaben (EU-weite Ausschreibungsverfahren) Rechnungen elektronisch einzureichen.

Weitere Informationen zur EU-Richtlinie 2014/55/EU

Thüringer Landesrecht

In Landesrecht wurde die EU-Richtlinie mit dem Thüringer Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Thüringer E-Government-Gesetz) vom 10.Mai 2018 umgesetzt.

§ 14 Thüringer E-Government-Gesetz sieht vor, dass Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen in Thüringen Rechnungen elektronisch einreichen können. Die Möglichkeit besteht für die Unternehmen unabhängig vom Auftragsvolumen.

Weitere Information zum ThürEGovG

Thüringer E-Rechnungs-Verordnung – ThüringerERechVO

Thüringer E-Rechnungs-Verordnung

FAQ

  • Im Sinne der EU-Richtlinie handelt es sich bei der Rechnung um einen strukturierten Datensatz (in den bei Bedarf rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden können). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung (beispielsweise als PDF) entspricht nicht den Anforderungen der Europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Das bedeutet, dass der strukturierte Datensatz das Rechnungsoriginal ist.

  • Der Standard XRechnung ist verbindlich anzuwenden.

  • Im Überblick der Rechtsnormen (siehe oben) finden Sie u.a. die EU-Richtlinie 2014/55/EU und das ThürEGovG sowie die Thüringer E-Rechnungs-Verordnung.

  • Elektronische Rechnungen können unabhängig vom Rechnungswert an die öffentliche Verwaltung gestellt werden.

  • Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung. Diese ist bei der Übermittlung einer E-Rechnung zwingend anzugeben.

  • Für den Freistaat Thüringen wird die Leitweg-ID zentral vom Thüringer Finanzministerium zur Verfügung gestellt.

  • Wenn Sie Auftragnehmer sind und ihrem Thüringer öffentlichen Auftraggeber eine elektronische Rechnung stellen wollen und dessen Leitweg-ID nicht kennen, sprechen Sie ihn am besten direkt darauf an. Einige Auftraggeber veröffentlichen die Leitweg-ID auch auf deren Webseite oder bieten die Möglichkeit der elektronischen Rechnungslegung unter Angabe der Leitweg-ID bereits aktiv bei der Beauftragung an.

  • Die elektronische Rechnung gilt als eingegangen, sobald sie erfolgreich übermittelt wurde.

  • Wenn die elektronische Rechnung über die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-Rechnungseingangsportal) erfolgreich abgegeben wurde, übernimmt der Technische Rechnungsempfänger (in Thüringen das Thüringer Landesrechenzentrum) die Weiterleitung an die richtige Landesbehörde oder die richtige Kommune.

    Die Art der Weitergabe wird für die Landesbehörden einheitlich sein. Für die Kommunen werden nach aktuellem Stand zwei Übertragungswege angeboten.

    In den Verwaltungen, die Empfänger der Rechnung sind, wird die elektronische Rechnung im Format XRechnung weiter verarbeitet und  geprüft. Die Art der Weiterverarbeitung bestimmt die Verwaltung selbst. 

Leitweg-ID des Thüringer Finanzministeriums

16900601-0001-95

Services für Unternehmen - E-Rechnung und E-Vergabe im Video kurz erläutert

Ansprechpartner E-Rechnung

Ansprechpartner

Thüringer Finanzministerium
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt

Justin Schröder
Telefon: 0361 / 57 3611 538
E-Mail: erechnung@tfm.thueringen.de

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: