Haushaltsrechnung
Rechtsgrundlagen
Mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020 legt die Landesregierung gemäß Art. 102 ThürVerf in Verbindung mit § 80 Abs. 3 ThürLHO Rechenschaft ab über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Veränderung des Vermögens und der Schulden in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020. Aus der Haushaltsrechnung ist erkennbar, mit welchem finanziellen Ergebnis das ThürHhG 2020 sowie das NHhG 2020 im Rechnungsjahr ausgeführt wurde. Die Haushaltsrechnung ist Grundlage für die Entlastung der Landesregierung durch den Thüringer Landtag.
Die rechtlichen Grundlagen für die Haushaltsführung im Jahr 2020 sind die entsprechenden Regelungen der ThürVerf, das ThürHhG 2020, das NHhG 2020, die ThürLHO mit den dazugehörenden Verwaltungsvorschriften, das ThürFAG vom 31.01.2013 (GVBl. 2013 S. 10 ff.) in der jeweils geltenden Fassung sowie das Schreiben zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2020 vom 05. Dezember 2019.
Inhalte und Aufbau der Haushaltsrechnung ergeben sich aus Art. 102 ThürVerf sowie den §§ 80 ff. ThürLHO. Ergänzend ist eine Zusammenfassung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Vorgriffe nach Einzelplänen, eine Übersicht der Einwilligungen nach § 37 Abs. 1 ThürLHO, der sonstigen Überschreitungen sowie der Überschreitungen ohne Einwilligung des für Finanzen zuständigen Ministeriums enthalten. Weiterhin werden die Jahresabschlüsse der Hochschulen, die Einnahmen und Ausgaben der EU-Fonds sowie eine Übersicht über die Leistungen an die Kommunen gemäß Anlage 3 ThürFAG dargestellt
Haushaltsrechnung des Jahres 2020
Haushaltsrechnung des Jahres 2019
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Haushaltsrechnung des Jahres 2008
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