Informationsschreiben zur Grundsteuerreform
Seit dem 19.4.2022 versendet die Thüringer Finanzverwaltung an alle Eigentümer mit Grundbesitz im Freistaat ein Informationsschreiben zu jeder wirtschaftlichen Einheit. Insgesamt werden bis Ende Mai 1,5 Mio. Schreiben verschickt.
Muster des Informationsschreibens
Beiblatt zum Informationsschreiben
In Vorbereitung auf die Grundsteuerreform und den Versand der Informationsschreiben wurden in den letzten 2 ½ Jahren in den Finanzämtern umfangreiche Adressdatenaktualisierungen und Erbenermittlungen durchgeführt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Schreiben nicht korrekt zugestellt werden. Im Zuge der Reform soll unter anderem auch der korrekte Eigentümer ermittelt werden.
Empfänger des Informationsschreibens / Erklärungspflichtiger
Zur Abgabe einer Erklärung ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, der am 1.1.2022 Eigentümer eines Grundstücks war, auch wenn das Grundstück danach verkauft, vererbt oder verschenkt wurde.
Dies gilt auch, wenn das Grundstück vermietet oder verpachtet wird. Die Erklärungspflicht verbleibt beim Eigentümer des Grund und Bodens.
Dieser Grundsatz gilt ebenso bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (z. B. Garagen und Gartenlauben). Auch in diesen Fällen ist der Eigentümer des Grund und Bodens zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet.
Eigentümer einer Eigentumswohnung müssen ebenfalls eine Feststellungserklärung einreichen, da ihnen ein Teil des Grund und Bodens gehört.
Besonderheit - Erbbaurecht
In Erbbaurechtsfällen ist der Erbbauberechtigte zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet. Das ist derjenige, der das Grundstück nutzt oder dem ein aufstehendes Gebäude gehört.
Sollten Sie fälschlicherweise ein Informationsschreiben erhalten haben, teilen Sie dies bitte dem Finanzamt schriftlich oder telefonisch mit.
Waren Sie am 1.1.2022 Eigentümer von Grundbesitz und haben kein Informationsschreiben erhalten, sind Sie dennoch zur Erklärungsabgabe bis zum 31.10.2022 verpflichtet.
Woher bekommen Sie die Daten für Ihre Erklärung?
Zum Ausfüllen der Feststellungserklärung benötigen Sie unterschiedliche Daten. Diese stellen wir Ihnen auf verschiedenen Wegen bereit.
1. Informationsschreiben
Die Thüringer Finanzverwaltung versendet an alle Eigentümerinnen und Eigentümer mit Grundbesitz im Freistaat ein Informationsschreiben. Folgende Angaben können Sie diesem Schreiben entnehmen:
- Aktenzeichen
- Finanzamt
- Lagebezeichnung
2. Grundsteuer Viewer Thüringen
Folgende grundstücksbezogene Daten finden Sie spätestens ab 01.07.2022 kostenlos im Grundsteuer Viewer Thüringen thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer
- Gemarkung und Gemarkungsnummer
- Flur, Flurstück-Zähler und Flurstück-Nenner
- Fläche
- Bodenrichtwert
- Ertragsmesszahl (nur bei Land- und Forstwirtschaft)
Katasterauszüge können weiterhin auch telefonisch oder schriftlich beim Liegenschaftskataster angefordert werden. Dies ist jedoch mit Kosten verbunden.
Als weitere Quellen können Bauunterlagen, Kaufverträge und Grundbuchauszüge verwendet werden.
Sie brauchen mit der Feststellungserklärung keine Belege einzureichen. Soweit Unterlagen für die Bearbeitung der Feststellungserklärung notwendig sind, fordert das Finanzamt diese gesondert an.
Haben Sie noch Fragen?
Hotline
Unsere Grundsteuer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags ab 08:00 Uhr.
0361 - 57 3611 800
Rund um die Uhr erreichbar
Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantwortet Ihnen auch der virtuelle Steuerchatbot.