Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg erhalten eine neue Steuernummer.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Ab sofort werden alle Steuerfälle des Finanzamtes Südthüringen unter der einheitlichen Bundesfinanzamtsnummer 4171 geführt. Rund 150.000 Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Sonneberg erhalten deshalb Mitte Januar 2026 eine neue Steuernummer. Steuerpflichtige des ehemaligen Finanzamts Suhl behalten ihre alte Steuernummer auch weiterhin.

Zum 1. September 2024 wurden die ehemaligen Finanzämter Sonneberg und Suhl zum Finanzamt Südthüringen zusammengeführt. Die alten Steuernummern des Finanzamts Sonneberg (Bundesfinanzamtsnummer 4170) waren nach der Zusammenlegung der beiden Finanzämter bislang weiterhin gültig. Programmtechnisch kann die Umstellung der Steuernummern nunmehr vollzogen werden.

Alle betroffenen Steuerpflichtigen erhalten postalisch eine Mitteilung über ihre neue Steuernummer. Mit Mitteilung der neuen Steuernummer ist sodann ausschließlich diese bei der Korrespondenz mit dem Finanzamt Südthüringen zu verwenden.

Die Gewerbeämter der betreffenden Kommunen und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe wurden im Vorfeld von der Finanzverwaltung über die Umstellung der Steuernummern informiert.

Hinweise für Unternehmerinnen und Unternehmer

Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige haben die gesetzliche Verpflichtung zur Angabe der Steuernummer in den von ihnen erstellten Rechnungen (§ 14 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz) zu beachten. Die ausgestellten Rechnungen müssen nun gegebenenfalls angepasst werden. Anstelle der Steuernummer kann aber auch die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet werden. Diese bleibt trotz des Steuernummernwechsels unverändert

Hinweise für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am ELStAM-Verfahren (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) teilnehmen, beachten bitte die ergänzenden Hinweise im „Leitfaden zum Steuernummernwechsel“. Dieser ist unter https://download.elster.de/download/dokumente/Leitfaden_Steuernummerwechsel.pdf zu finden.

Leitfaden zum Steuernummernwechsel auf www.elster.de

Aufgrund der technischen Umstellungen ist das Finanzamt Südthüringen am Freitag, 16. Januar 2026, und am Montag, 19. Januar 2026, telefonisch nicht erreichbar. Um Beachtung und Verständnis wird gebeten. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge postalisch senden oder direkt  in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden. Dem Finanzamt können so zu jeder Uhrzeit weitere Informationen und Unterlagen elektronisch übermittelt werden. Elektronische Kontaktmöglichkeiten sind auch im Internet unter finanzamt.thueringen.de/standort. Wählen Sie dort das jeweilige Finanzamt aus.

www.elster.de

https://finanzamt.thueringen.de/standort

Ab Dienstag, 20. Januar 2026, gelten wieder die regulären Telefonzeiten. Die Telefonzeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter https://finanzamt.thueringen.de/standort zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubriken „Ansprechpartner und Telefonzeiten“ und „Adresse und Kontakt“ klicken) nachgelesen werden.

https://finanzamt.thueringen.de/standort

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: