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Wahlstationen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

Das Thüringer Finanzministerium und die Thüringer Finanzämter bieten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit, im Rahmen des Referendariats ihre Wahlstation abzuleisten.

Thüringer Finanzministerium

Folgende Schwerpunktbereiche werden im Thüringer Finanzministerium ausgebildet:

  • Verwaltung (§ 35 Abs. 3 Nr. 2 ThürJAPO) in der Abteilung „Landeshaushalt“
  • Wirtschafts- und Finanzwesen (§ 35 Abs. 3 Nr. 4 ThürJAPO) in der Abteilung „Beteiligungen, Bürgschaften, Kreditobligationen, Finanzaufsicht, Liegenschaften, Offene Vermögensfragen“ sowie in der Steuerabteilung
  • Arbeits- und Sozialrecht (§ 35 Abs. 3 Nr. 5 ThürJAPO) in der Zentralabteilung (Personalreferat sowie Referat „Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht“)

Thüringer Finanzämter

In den zwölf Thüringer Finanzämtern werden folgende Schwerpunkte ausgebildet:

  • Verwaltung (§ 35 Abs. 3 Nr. 2 ThürJAPO)
  • Wirtschafts- und Finanzwesen (§ 35 Abs. 3 Nr. 4 ThürJAPO)

Bewerbungen

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Thüringer Finanzministerium
Referat 17
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
 

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Anschreiben, aus welchem Ihr Schwerpunktbereich, Ihr gewünschtes Einsatzgebiet und der konkrete Einsatzzeitraum hervorgeht

  • Zeugnis 1. Staatsexamen in Kopie

  • Ernennungsurkunde zur Rechtsreferendarin/zum Rechtsreferendar in Kopie

Das Thüringer Finanzministerium bietet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit, im Rahmen des Referendariats ihre Wahlstation abzuleisten.

 

Auch in den 12 Finanzämtern im Freistaat kann die Wahlstation im Rahmen des Referendariats abgelegt werden.

 

Thüringer Finanzämter

 

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