Haushaltsrechnung
Rechtsgrundlagen
Mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2023 legt die Landesregierung gemäß Art. 102 ThürVerf in Verbindung mit § 80 Abs. 3 ThürLHO Rechenschaft ab über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Veränderung des Vermögens und der Schulden in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Aus der Haushaltsrechnung ist erkennbar, mit welchem finanziellen Ergebnis das ThürHhG 2023 im Rechnungsjahr ausgeführt wurde. Die Haushaltsrechnung ist Grundlage für die Entlastung der Landesregierung durch den Thüringer Landtag.
Die rechtlichen Grundlagen für die Haushaltsführung im Jahr 2023 sind die entsprechenden Regelungen der ThürVerf, das ThürHhG 2023, die ThürLHO mit den dazugehörenden Verwaltungsvorschriften, das ThürFAG vom 31.01.2013 (GVBl. 2013 S. 10 ff.) in der jeweils geltenden Fassung sowie das Schreiben zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2023 vom 04. Januar 2023.
Inhalte und Aufbau der Haushaltsrechnung ergeben sich aus Art. 102 ThürVerf sowie den §§ 80 ff. ThürLHO. Ergänzend ist eine Zusammenfassung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Vorgriffe nach Einzelplänen, eine Übersicht der Einwilligungen nach § 37 Abs. 1 ThürLHO, der sonstigen Überschreitungen sowie der Überschreitungen ohne Einwilligung des für Finanzen zuständigen Ministeriums enthalten. Außerdem werden die Jahresabschlüsse der Hochschulen, die Einnahmen und Ausgaben der EU-Fonds sowie die Leistungen an die Kommunen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs dargestellt.