vergebene Aufträge
Informationen nach § 30 Abs. 1 UVgO
Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informieren die Auftraggeber nach der Durchführung von Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder ihren Internetseiten.
Die Information enthält mindestens folgende Angaben:
- Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie deren Adressdaten,
- Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder die Angabe zu anonymisieren,
- Vergabeart,
- Art und Umfang der Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung.
Nachfolgend erhalten Sie die vorgenannten Informationen für die durch das Thüringer Finanzministerium vergebenen Aufträge.
Auftraggeber
Freistaat Thüringen, vertreten durch:
Thüringer Finanzministerium
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
Beauftragtes Unternehmen
Institut für den öffentlichen Sektor e.V.
Klingelhöferstraße 18
10785 Berlin
Vergabeart
Verhandlungsvergabe nach §1 Abs. 1 und 2 ThürVgG, §8 Abs.4 Nr. 17 UvgO i.V.m. Ziffer 1.2.2.2. Abs. 1a ThürVVöA
Art und Umfang der Leistung
Durchführung von Inhouse Schulungen zum Thema „Grundlagenwissen für Aufsichtsratsmitglieder von Landesbeteiligungen“
Geplanter Zeitraum der Leistungserbringung
2020/2021
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