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vergebene Aufträge

Informationen nach § 30 Abs. 1 UVgO

Gemäß § 30 Abs. 1 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ist das Thüringer Finanzministerium als Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 11 UVgO oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 UVgO ab einem Auftragswert von 25.000 EUR netto zur Veröffentlichung von nachstehenden Informationen über jeden so vergebenen Auftrag für die Dauer von drei Monaten verpflichtet:

  • Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle:
    Thüringer Finanzministerium
    Referat 17
    Ludwig-Erhard-Ring 7
    99099 Erfurt
  • Name des beauftragten Unternehmens:
    audio.media.plus service GmbH & Co. KG
  • Verfahrensart:
    Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb
  • Art und Umfang der Leistung:
    Radiowerbung zur Nachwuchsgewinnung 
  • Zeitraum der Leistungserbringung:
    2026

 

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