vergebene Aufträge
Informationen nach § 30 Abs. 1 UVgO
Gemäß § 30 Abs. 1 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ist das Thüringer Finanzministerium als Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 11 UVgO oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 UVgO ab einem Auftragswert von 25.000 EUR netto zur Veröffentlichung von nachstehenden Informationen über jeden so vergebenen Auftrag für die Dauer von drei Monaten verpflichtet:
- Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle:
Thüringer Finanzministerium
Referat 17
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
- Name des beauftragten Unternehmens:
audio.media.plus service GmbH & Co. KG
- Verfahrensart:
Verhandlungsvergabe ohne Teilnehmerwettbewerb
- Art und Umfang der Leistung:
Radiowerbung zur Nachwuchsgewinnung
- Zeitraum der Leistungserbringung:
2026
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