Steuern Aktuell
Kirchensteuerbeschluss für das Kalenderjahr 2025
Hinsichtlich der von den Landesfinanzbehörden verwalteten Kirchensteuern gelten für das Kalenderjahr 2025 folgende Hundertsätze und Beträge:
Bewertung der Gemeinschaftsunterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei des Freistaates Thüringen ab 1. Januar 2025
Erlass des Thüringer Finanzministeriums vom 20. Dezember 2024, Az. 1040-21-S 2334/16-11-150564/2024
Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen
Ertragsteuerliche Behandlung von Zuschüssen zur Bewältigung von Extremwetterereignissen nach der Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen
Erlass vom 21.11.2023 - 1040-21-S 2291/478 - 132526/2023
Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler
Herausgegeben von den obersten Finanzbehörden der Länder.
Steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs von Brennholz bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
Erlass vom 5.5.2023 - 1040-21-S 2177/25 - 46799/2023
Für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte auf Zeit
Dienstaufwandsentschädigungen an hauptamtliche Kommunalbeamte bleiben nach § 3 Nr. 12 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei, soweit sie die in der Thüringer Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) genannten sowie die auf der Grundlage des § 4 Satz 2 ThürDaufwEV durch Bekanntmachung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales festgelegten Höchstbeträge nicht übersteigen (R 3.12 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Lohnsteuer-Richtlinien – LStR).
zum PDF-Dokument
Dokument ist nicht barrierefrei
Veranlagungsverfahren
Übersicht über die Änderungen des Einkommensteuergesetzes ab dem Veranlagungszeitraum 2022 ff.
Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer nach § 1878 BGB
Erlass des Thüringer Finanzministeriums vom 9. Januar 2023
Merkblatt zur Steuerklassenwahl
Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen...
Steuerfreiheit der Einnahmen der in Corona-Impfzentren und mobilen Impfteams sowie in Corona-Testzentren ehrenamtlich Tätigen nach § 3 Nummer 26 bzw. 26a EStG
Erlass vom 09.02.2023
Dieser Erlass ersetzt den Erlass vom 2. Februar 2022 (Az.: 1040-21-S 1901/67-45-14557/2022). Die Änderungen sind grau markiert.
Anwendungsfragen zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 3 und 4 GewStG
Um Anreize für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Sinne des § 3 Nr. 21 des ErneuerbareEnergien-Gesetzes (EEG) und den Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Elektrofahrräder zu setzen, können Grundstücks- bzw. Wohnungsunternehmen im Hinblick auf die in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG genannten Tätigkeiten die erweiterte Kürzung ihres Gewerbeertrags unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin in Anspruch nehmen.
Ertragsteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB
Erlass des Thüringer Finanzministeriums vom 20. Mai 2022
Behandlung von KWK-Anlagen
Verwendung selbst erzeugter Wärme für unternehmensfremde Zwecke
Erlass des Thüringer Finanzministeriums vom 3. Mai 2022
Lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
Erlass des Thüringer Finanzministeriums vom 8. April 2022
Steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen an Erhebungsbeauftragte im Rahmen des Zensus 2022
§ 20 Abs. 3 ZensG 2022 regelt Folgendes: „Sofern die Erhebungsbeauftragten ehrenamtlich eingesetzt werden, erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigungen der Erhebungsbeauftragten nach diesem Gesetz unterliegen nicht der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz.“ Die im Rahmen des Zensus 2022 auszuzahlenden Aufwandsentschädigungen an eherenamtliche Erhebungsbeauftragte unterliegen somit nicht der Einkommensbesteuerung.
Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG
Mit BMF-Schreiben vom 09.06.2021 wurde der UStAE an die Rechtsprechung des EuGHs (Urteil vom 13.03.2019, C-647/17) angepasst. Danach bestimmt sich der Ort einer Dienstleistung an einen Steuerpflichtigen die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen für bestimmte Veranstaltungen betreffend nach dem Veranstaltungsort.
Für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Volksvertretungen (ab Veranlagungszeitraum 2021)
Die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Volksvertretungen gewährten Entschädigungen unterliegen grundsätzlich als Einnahmen aus „sonstiger selbständiger Arbeit“ im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) der Einkommensteuer. Das gilt insbesondere für Entschädigungen, die für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden...
zum PDF-Dokument
Dokument ist nicht barrierefrei
Für ehrenamtliche Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes in Thüringen
Für die steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen, die an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren Thüringens sowie ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz gemäß der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) vom 26. Oktober 2019 (GVBl. 2019 S. 457), zuletzt geändert mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 13. Oktober 2020 (GVBl 2020 S. 543), gezahlt werden, gilt Folgendes:
zum PDF-Dokument
Dokument ist nicht barrierefrei
Für ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte
Ehrenamtliche kommunale Wahlbeamte (ehrenamtliche Bürgermeister, Ortsteil- oder Ortschaftsbürgermeister und Beigeordnete) erhalten als Ehrenbeamte eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürAufEVO) vom 07. September 1993 (GVBl. S. 617), zuletzt geändert durch Verordnung vom 08.01.2020 (GVBl. S. 37).
zum PDF-Dokument
Dokument ist nicht barrierefrei
Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sachspenden
Sachspenden unterliegen grundsätzlich gem. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer, sofern der (gespendete) Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die Umsatzbesteuerung dient der Kompensation des vorangegangenen Vorsteuerabzugs und verhindert einen systemwidrigen unversteuerten Letztverbrauch.
Änderung des Erbschaftsteuergesetzes
Durch Artikel 34 des Jahressteuergesetzes (JStG) 2020 vom 21.12.2020 wird das ErbStG für Besteuerungszeitpunkte nach dem 28.12.2020 geändert,
vgl. BGBl 2020 I S. 3096 vom 28.12.2020 (Anlagen 1 und 2)
Veröffentlichung auch im BStBl I 2021 S 6.
Absenkung des Solidaritätszuschlages ab 2021
Ab Beginn des Jahres 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für die meisten Einkommensteuerpflichtigen. Er wird nur noch erhoben, wenn die festzusetzende Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags den Betrag von 16.956 Euro bei Einzelveranlagung bzw. 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung übersteigt. Oberhalb dieser Grenzen liegt eine...
Kurzarbeitergeld: Das sollten Arbeitnehmer wissen
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und die damit verbundenen Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzufedern, ermöglichen Sonderregelun-gen einen einfacheren Zugang zum Kurzarbeitergeld...
Informationen zur Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung
Zum 1. Januar 2021 treten bei der Lohn- und Einkommensteuer für Menschen mit Behinderung verschiedene Neuerungen in Kraft. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Hinweise zum Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt
Schon seit längerem versuchen Betrüger, im Namen des Finanzamts an Konto- und Kreditkartendaten zu gelangen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte beachten Sie daher folgende Hinweise! Das Finanzamt fordert niemals Kontendaten bei Steuerpflichtigen per E-Mail an. Auch Angaben zu den Daten von Kreditkarten werden in keinem Fall erbeten.
Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?
Dieses Merkblatt soll bei der Einschätzung helfen, ob Ihre Tätigkeit als Influencer reines Hobby ist oder dem Finanzamt angezeigt werden muss. Es wird aus der Sicht der Finanzverwaltung erklärt, unter welchen Voraussetzungen sich eine Steuerpflicht ergibt und was Sie als Influencer beachten müssen.
Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare
Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer, der Schenkungsteuer und der Ertragsteuern.
Merkblatt zur Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Privathaushalten
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen in Privathaushalten wird eine Steuerermäßigung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) von bis zu 1.200 € pro Jahr gewährt.
Informationsblatt zu umsatzsteuerrechtlichen Pflichten für nicht in der Europäischen Union ansässige Unternehmer
Das Informationsblatt wird in den Sprachfassungen Deutsch, Englisch, Französisch, Mandarin (Chinesisch), Hindi und Spanisch angeboten.
Infoblatt zum Bescheinigungsverfahren nach § 10 Absatz 4b Satz 4 bis 6 EStG
Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26. Juni 2013 (BGBl. I Seite 1809) wurde zum 1. Januar 2017 ab dem Veranlagungszeitraum 2016 ein neues elektronisches Datenübermittlungsverfahren für steuerfreie Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen - insbesondere für Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung - sowie für die Erstattung von solchen Beiträgen eingeführt.
zum PDF-Dokument
Dokument ist nicht barrierefrei
Medieninformationen
So einfach geht Einkommensteuererklärung heute – Neuer Onlineservice einfachELSTERplus geht Anfang Juli erfolgreich an den Start.
Mit einfachELSTERplus bietet die Steuerverwaltung einen Onlineservice zur Erstellung der Einkommensteuererklärung speziell für ledige Personen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die keine Angaben zu Kindern oder Riesterverträgen machen wollen. zur Detailseite
Die Thüringer Finanzämter sind am 10. Juli 2025 nur eingeschränkt erreichbar. Grund dafür sind technisch notwendige Arbeiten an der zentralen IT-Infrastruktur.
Am 10. Juli 2025 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Thüringer Finanzämtern telefonisch nicht erreichbar. zur Detailseite
Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Jena besucht. Das Finanzamt hat im vergangenen Jahr rund 1,5 Mrd. Euro Steuern vereinnahmt.
Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Jena besucht. Sie hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort über aktuelle Themen gesprochen. „Der direkte Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mir sehr wichtig, um zu hören, wo der Schuh drückt“, sagt Finanzministerin… zur Detailseite
Finanzstaatssekretär Julian Vonarb stellt dem Kabinett eine Formulierungshilfe zum Gesetz zur Grundsteuerreform vor.
Nachdem sich das Kabinett bereits am 1. April 2025 mit Änderungsplänen zur Berechnung der Grundsteuer befasst hat, hat heute Finanzstaatssekretär Julian Vonarb eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundsteuerreform im Kabinett vorgestellt. „Wir setzen damit unser… zur Detailseite
Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Gera besucht. Die Steuerfahndung Gera hat im Jahr 2024 rund 10,2 Mio. Euro Mehrsteuern aufgedeckt.
Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Gera besucht. Sie hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort über die Zuständigkeiten des Finanzamts Gera und aktuelle Themen gesprochen. „Der direkte Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mir sehr wichtig, um zu hören,… zur Detailseite
Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Altenburg besucht. Das Finanzamt hat im Jahr 2024 Steuern in Höhe von über 350 Mio. Euro vereinnahmt.
Finanzministerin Katja Wolf hat heute das Finanzamt Altenburg besucht. Sie hat mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort gesprochen und sich unter anderem über die Entwicklung der Ausbildungszahlen informiert. „Der direkte Kontakt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mir sehr… zur Detailseite
Weitere Services

Einkommensteuer- oder Lohnsteuerberechnung
Für diesen interaktiven Steuerrechner kein Problem. Mit dem Angebot des Bundesministeriums der Finanzen können Sie ganz unkompliziert Ihre individuelle Steuerberechnung durchführen.