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Hinweis der Thüringer Steuerverwaltung: Bei Fragen zur Grundsteuerbescheiden in Südthüringen gültige Telefonnummer nutzen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzverwaltung weist darauf hin, dass derzeit die Bescheide für die neuen, ab 1. Januar 2027 geltenden Grundsteuermessbeträge auch im Bereich der Zuständigkeit des Finanzamtes Südthüringen an die Grundstückseigentümer versandt werden.

Bei einigen Bescheiden wird dabei auf eine Telefonnummer verwiesen, die von der aktuell gültigen Telefonnummer abweicht.

Die Grundstückseigentümer werden daher gebeten, im Bedarfsfall die einheitlich gültige Telefonnummer 0361 57 3619-900 zu verwenden.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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