Informationen rund um die Grundsteuer
Anzeigepflichten
Auf den Stichtag 01.01.2022 werden derzeit die neuen Grundsteuerwerte festgestellt, die ab 2025 die Grundlage für die Steuererhebung durch die Kommunen bilden. Wenn nach dem 01.01.2022 wesentliche Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück eintreten, z. B.
- erstmalige Bebauung oder Umbauten,
- Abriss,
- Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche,
- Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume,
- Umwidmung von Ackerland in Bauland etc.
muss der Grundstückseigentümer dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen.
Die Frist zur Anzeige gegenüber dem Finanzamt beträgt einen Monat und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben. Änderungen in 2023 sind somit bis zum 31.01.2024 anzuzeigen.
Bei ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücken gilt eine andere Frist: Bei diesen Grundstücken muss jede Änderung der Nutzung oder der Eigentumsverhältnisse innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Änderung beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Auch der Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 Grundsteuergesetz (z. B. bei denkmalgeschützten Gebäuden/Gebäudeteilen) ist innerhalb von drei Monaten nach Wegfall der Voraussetzungen anzuzeigen.
Die Anzeige ist von demjenigen vorzunehmen, dem das Grundstück zuzurechnen ist; das ist in der Regel der aktuelle Eigentümer.
Die Anzeige ist an das Finanzamt zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Auskunft darüber gibt der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 oder der Thüringer Zuständigkeitsfinder unter https://buerger.thueringen.de/.
Die Änderungsanzeige nebst Ausfüllanleitung steht Ihnen unter https://finanzamt.thueringen.de/service/formulare/grundsteuer zur Verfügung.
Bescheid vom Finanzamt
Wir erläutern den Bescheid vom Finanzamt zur Ermittlung des Grundsteuerwertes.
Abgabe der Erklärung
Wir beantworten häufig gestellte Fragen und unterstützen Sie mit Musteranleitungen zur elektronischen Übermittlung.
Ausfüllbare PDF-Formulare
PDF-Formulare können nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Nutzen Sie dazu "Mein ELSTER".
Informationen für verschiedene Zielgruppen
Zeitlicher Ablauf
Weitere Informationen
Erklärvideos
Warum gibt es eine Grundsteuerreform
Umsetzung der Grundsteuerreform
Bei "Mein ELSTER" registrieren
Erklärung beim Finanzamt abgeben
Die landesweite Grundsteuer-Hotline wurde am 2. Januar 2023 auf regionale Hotline-Rufnummern umgestellt.
Rund um die Uhr erreichbar
Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantwortet Ihnen auch der virtuelle Steuerchatbot.