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Informationen rund um die Grundsteuer

Anzeigepflichten

Bildschirmfoto des Formulars Änderungsanzeige

Wesentliche Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück, müssen gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden.

Informationen dazu

Abgabe der Erklärung

Hand liegt auf Maus und Tastatur, darunter Schriftzug ELSTER

Wir beantworten häufig gestellte Fragen und unterstützen Sie mit Musteranleitungen zur elektronischen Übermittlung.

Informationen dazu

Ausfüllbare PDF-Formulare

Laptop mit PDF-Formular auf dem Monitor

PDF-Formulare können nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Nutzen Sie dazu "Mein ELSTER".
 

zu den PDF-Formularen

Informationen für Kommunen

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Steuern, denn sie ist eine der größten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken. Städte und Gemeinden finanzieren mit der Grundsteuer u. a. Schulen, Kitas oder Büchereien.

Als Stadt oder Gemeinde sind Sie in mehrfacher Hinsicht von der Grundsteuerreform betroffen, u. a.

  • als Steuerpflichtige für jede der Stadt oder Gemeinde gehörende wirtschaftliche Einheit sowie
  • als Steuergläubige für jede wirtschaftliche Einheit, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt oder Gemeinde belegen ist.

Infoflyer zur Rolle der Kommunen (Juni 2022)

zu mehr Informationen

Zeitlicher Ablauf

Weitere Informationen

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    Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und knüpft an den vorhandenen Grundbesitz an. Sie ist von den Eigentümern von Grundbesitz zu zahlen.

    Zum Grundbesitz zählen:

    • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 1 GrStG)
    • bebaute und unbebaute Grundstücke (§ 2 Nr. 2 GrStG)
    • Eigentumswohnungen und
    • Erbbaurechte

    Anders als die Grunderwerbsteuer (einmalig zu zahlen, wenn ein Grundstück oder Gebäude gekauft wird), muss die Grundsteuer jedes Jahr bezahlt werden.

  • Bisher wurde die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet. Diese Werte stammten aus dem Jahr 1964 (betrifft die alten Bundesländer) bzw. aus dem Jahr 1935 (betrifft die neuen Bundesländer). Die tatsächliche Wertentwicklung des Grundbesitzes wurde durch diese alten Werte nicht widergespiegelt und gleichartiger Grundbesitz unterschiedlich behandelt. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklärt. Zugleich forderte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung zur Grundsteuer bis Ende 2019.

    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates im November 2019 das Grundsteuerreformgesetz beschlossen.

    Die Länder hatten bis zum 31.12.2024 die Möglichkeit, vom Bundesrecht abweichende Regelungen vorzubereiten („Öffnungsklausel“). Thüringen hat von der sogenannten „Öffnungsklausel“ keinen Gebrauch gemacht und die bundesgesetzlichen Regelungen übernommen.

    Die neuen Regelungen gelten seit dem 01.01.2025. Bis dahin galt das bisherige Recht zum Übergang weiter. Die neu berechnete Grundsteuer ist ab 2025 nach Aufforderung durch die Kommune zu zahlen.

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    Das bisherige dreistufige Verfahren bleibt erhalten. Danach berechnet sich die Grundsteuer wie folgt:

    GrundsteuerwertxSteuermesszahlxHebesatz =Grundsteuer

    Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt

    Auf Grundlage der vom Grundbesitzeigentümer übermittelten Daten berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert eines Grundbesitzes. Als Ergebnis erhält der Eigentümer des Grundbesitzes einen Grundsteuerwertbescheid.

    Der Bescheid enthält keine Zahlungsaufforderung. Er dient nur als Grundlage für die weiteren Berechnungsschritte.

    Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt

    Der ermittelte Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert. Daraus entsteht der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird dem Eigentümer des Grundbesitzes mit dem Grundsteuermessbescheid bekannt gegeben. Die Kommune, in welcher der Grundbesitz liegt, erhält die Daten elektronisch über ELSTER-Transfer.

    Auch dieser Bescheid enthält keine Zahlungsaufforderung. Er ist die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommune.

    Grundsteuerbescheid von der Kommune

    Der Grundsteuermessbetrag wird abschließend mit dem sogenannten Hebesatz der Kommune multipliziert, um die zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln. 

    Am Ende wird durch die Kommune der Grundsteuerbescheid ausgegeben. Damit erhebt die Kommune die Grundsteuer für alle in ihrem Gemeindegebiet liegenden Grundstücke. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt durch die Städte und Gemeinden in der Regel jeweils zum Jahresanfang. Die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ist erstmalig ab dem 01.01.2025 zu zahlen.

    Die erzielten Einnahmen aus der Grundsteuer fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu.

     

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    Rechtsgrundlage für die Bewertung von Grundbesitz ist das

    Bewertungsgesetz

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer ist das

    Grundsteuergesetz

Erklärvideos

Warum gibt es eine Grundsteuerreform

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Umsetzung der Grundsteuerreform

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Erklärung beim Finanzamt abgeben

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Einspruch?

Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden Grundsteuerbescheides haben, hilft Ihnen unser Prüfschema.

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Bescheid vom Finanzamt

Wir erläutern den Bescheid vom Finanzamt zur Ermittlung des Grundsteuerwertes.

Informationen dazu

Rund um die Uhr erreichbar

Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung beantwortet Ihnen auch der virtuelle Steuerchatbot.

Steuerchatbot

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