Zentrale Überwachungsstelle digitale Barrierefreiheit
Aufgrund der EU Richtlinie 2016/2102, in Thüringen umgesetzt mit dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG), sind die öffentlichen Stellen im Freistaat Thüringen zur barrierefreien Gestaltung ihrer Internetauftritte und mobilen Anwendungen verpflichtet.
Damit soll Nutzern, insbesondere Menschen mit Behinderungen, ein besserer Zugang zu den Webangeboten öffentlicher Stellen ermöglicht werden.
Die Verpflichtung gilt für alle Webseiten und mobilen Anwendungen (Apps) öffentlicher Stellen. Die konkreten Standards zur Umsetzung der barrierefreien Gestaltung wurden mit der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO) festgelegt.
Aktuelles
Erster Bericht über die Ergebnisse der Prüfung der digitalen Barrierefreiheit von Webseiten öffentlicher Stellen vorgelegt
Die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit hat für den ersten Überwachungszeitraum, der die Jahre 2020 und 2021 umfasst, die Prüfung der Webseiten öffentlicher Stellen in Thüringen abgeschlossen. Dabei wurden insgesamt 52 Webseiten auf ihre Barrierefreiheit überprüft. Die Ergebnisse der Prüfungen hat die Überwachungsstelle entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in einem Prüfungsbericht zusammengefasst. Diesem Bericht hat die Thüringer Landesregierung am 22. Juni 2021 zugestimmt. Er wurde dem Thüringer Landtag und der Überwachungsstelle beim Bund übersandt.
Der Prüfungsbericht ist nachstehend als barrierefreies pdf-Dokument einschließlich der Anlagen verfügbar. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es noch erheblicher Anstrengungen der öffentlichen Stellen auf allen Ebenen bedarf, um den berechtigten Interessen von Menschen mit Behinderungen und den dazu bestehenden gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Die Komplexität der Materie und die noch notwendige Steigerung der Sensibilität für dieses Thema spielen dabei eine wesentliche Rolle. Die Ergebnisse des Prüfberichtes steht auch in Leichter Sprache zur Verfügung.
Anlage zum Prüfbericht: Entsprechungstabelle
Zusammenfassung des Prüfberichts in Leichter Sprache
Während Webseiten öffentlicher Stellen spätestens seit dem 23. September 2020 barrierefrei sein müssen, gilt dies seit dem 23. Juni 2021 nunmehr auch für mobile Anwendungen / Apps. Damit ist ein wesentlicher Schritt hin zur barrierefreien Bereitstellung von Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen getan. Gerade die Situation in den letzten Monaten hat verdeutlicht, welche große und weiter wachsende Bedeutung digitale Angebote der öffentlichen Verwaltung für alle Bevölkerungsteile haben. Umso mehr ist es erforderlich, auch Menschen mit Behinderung einen ungehinderten Zugang zu diesen Angeboten zu ermöglichen. Neben Webseiten wird die beim Thüringer Finanzministerium angesiedelte Überwachungsstelle künftig auch mobilen Anwendungen / Apps öffentlicher Stellen auf Barrierefreiheit prüfen.
Datenbank zur Erfassung von Websites und Apps öffentlicher Stellen in Thüringen online!
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, muss die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit möglichst alle Webseiten und mobilen Anwendungen (Apps) der öffentlichen Stellen in Thüringen kennen. Deshalb sieht die ThürBITVO eine Meldepflicht für die öffentlichen Stellen alle 3 Jahre vor.
Rechtzeitig vor dem ersten Meldezeitpunkt am 30 September 2021 hat die Überwachungsstelle nun ein Datenbank mit gesichertem, passwortgeschützten Zugang online gestellt, in der die öffentlichen Stellen schnell und unkompliziert die in ihrer Verantwortung liegenden Webseiten, Internates und Apps erfassen können. Alle für die Überwachung notwendigen Daten können dort direkt eingegeben werden. Eine Meldung auf Papier entfällt damit. Zudem können die Daten fortlaufend aktualisiert und auch gelöscht werden, sodass jederzeit ein aktueller Datenbestand bei der Überwachungsstelle vorhanden ist. Das erleichtert die Arbeit der öffentlichen Stellen ebenso wie die Arbeit der Überwachungsstelle.
Link zur Erfassungsseite:
https://digitale-barrierefreiheit.thueringen.de/
Benutzerhandbuch
FAQ zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Ansprechpartner
Zentrale Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Telefon: 0361 573 611 553
E-Mail: ueberwachung-digitale-barrierefreiheit@tfm.thueringen.de
Öffentliche Stellen in Thüringen können hier Ihre Webseiten und mobilen Anwendungen (Apps) gemäß der ThürBITVO registrieren.
Rechtsgrundlagen
Europäische Vorschriften
Aufgrund der Richtlinie 2016/2102 wurden von der EU-Kommission drei Durchführungsbeschlüsse erstellt. Die Durchführungsbeschlüsse erläutern einzelne, in der Richtlinie angekündigte Pflichten und legen die weitere inhaltliche Ausgestaltung dieser Verpflichtungen dar.
1. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
1. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523
2. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
2. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524
3. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 der Kommission vom 20. Dezember 2018 über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
3. Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048
Die Europäische Norm EN 301 549 in der jeweils maßgeblichen Version als PDF in englischer Sprache (nicht barrierefrei)
Vorschriften des Bundes
Die für die Bundesverwaltung geltende aktuelle BITV 2.0, in Kraft getreten am 25. Mai 2019
Auf diese BITV wird in den Thüringer Vorschriften teilweise verwiesen.
Thüringer Vorschriften
Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen
Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung -ThürBITVO-)