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Finanzaufsicht

Sparkassen

Die Thüringer Sparkassen unterliegen als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute neben der allgemeinen Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Thüringer Sparkassengesetz der Aufsicht durch das Thüringer Finanzministerium (Sparkassenaufsichtsbehörde).

Sparkassenaufsicht erstreckt sich darauf, dass Geschäftsführung und Verwaltung der Sparkassen den Gesetzen, der Satzung und den aufsichtsbehördlichen Anordnungen entsprechen (Rechtsaufsicht).

Die Thüringer Sparkassen sowie deren Träger gehören gemäß dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Sparkassenorganisation vom 10. März 1992 dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen mit Sitz in Frankfurt am Main und Erfurt an.

Im Freistaat sind folgende 16 Sparkassen vertreten:

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und den Sparkassen kann sich die Kundin bzw. der Kunde an die beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband eingerichtete unabhängige Schlichtungsstelle wenden. Das dort durchgeführte Vermittlungsverfahren zielt darauf ab, Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Sparkasse einvernehmlich zu lösen.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet:

Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Schlichtungsstelle
Charlottenstraße 47
10117 Berlin

www.dsgv.de/schlichtungsstelle

Versorgungswerke, Zusatzversorgungskasse Thüringen und Feuerwehrkasse Thüringen

Dem Thüringer Finanzministerium obliegt die Versicherungsaufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke, die Zusatzversorgungskasse Thüringen sowie die Feuerwehrkasse Thüringen.

Im Freistaat Thüringen stehen folgende Versorgungswerke unter der Versicherungsaufsicht des Thüringer Finanzministeriums:

 

Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse ergeben sich aus dem Thüringer Versicherungsaufsichtsgesetz. Soweit sich einzelne freie Berufe dem Versorgungswerk eines anderen Bundeslandes angeschlossen haben, regeln Staatsverträge die Aufsichtsbefugnisse der Behörden der Bundesländer im Einzelnen.

Mehr zu Bürgschaften und Landesbeteiligungen

Münzen mit dem Thüringer Löwen

Erlass für die Vergütung und betriebliche Altersversorgung der Vorstandsmitglieder der Thüringer Sparkassen (Vergütungserlass 2021)

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Erlass über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der Verwaltungsräte der Thüringer Sparkassen

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Aufsicht über die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen

Arbeitsprogramm 2024

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Tätigkeitsbericht 2023

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