Gemeindefinanzreformgesetz
Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz erhalten die Gemeinden als Anteile an den Gemeinschaftssteuern den Gemeindeanteil der Einkommensteuer und den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
Die Gemeindeanteile werden nach einem Schlüssel (Schlüsselzahlen) auf die Gemeinden aufgeteilt. Diese Schlüsselzahlen werden von den Ländern auf Grund der Bundesstatistiken und Steuerstatistiken ermittelt und durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt. Die Zuständigkeit für den Erlass der Thüringer Verordnung zur Ausführung des Gemeindefinanzreformgesetzes (ThürAVOGFRG) obliegt dem Thüringer Finanzministerium.
Die Schlüsselzahlen werden für einen Zeitraum von jeweils 3 Jahren festgelegt. Im Abstand von 3 Jahren erfolgt jeweils eine Aktualisierung an die dann maßgeblichen Werte aus den aktuellen Bundes- und Steuerstatistiken. Aktuell gelten die Schlüsselzahlen für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026.
Zum 01.01.2027 erfolgt die nächste Anpassung an die aktuellen Werte der Bundes- und Steuerstatistiken.
Schlüsselzahlen für die Jahre 2024 bis 2026
Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer