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Gemeindefinanzen

Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz erhalten die Gemeinden als Anteile an den Gemeinschaftssteuern den Gemeindeanteil der Einkommensteuer und den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.

Die Gemeindeanteile werden nach einem Schlüssel (Schlüsselzahlen) auf die Gemeinden aufgeteilt. Diese Schlüsselzahlen werden  von den Ländern auf Grund der Bundesstatistiken und Steuerstatistiken ermittelt und durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt. Die Zuständigkeit für den Erlass der Thüringer Verordnung zur Ausführung des Gemeindefinanzreformgesetzes (ThürAVOGFRG) obliegt dem Thüringer Finanzministerium.

Die Schlüsselzahlen werden für einen Zeitraum von jeweils 3 Jahren festgelegt. Im Abstand von 3 Jahren erfolgt jeweils eine Aktualisierung an die dann maßgeblichen Werte aus den aktuellen Bundes- und Steuerstatistiken. Aktuell gelten die Schlüsselzahlen für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer für die Jahre 2021, 2022 und 2023.

Zum 01.01.2024 erfolgt die nächste Anpassung an die aktuellen Werte der Bundes- und Steuerstatistiken.

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Papier mit Zahlentabelle

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