Besoldung, Beamtenversorgung und Altersgeld
Thüringer Besoldungsrecht
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Thüringer Besoldungsgesetz
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021
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Beamte und Richter des Freistaates Thüringen erhalten Besoldung nach dem Thüringer Besoldungsgesetz. Für die Berechnung und Zahlbarmachung ist das Thüringer Landesamt für Finanzen zuständig.
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Thüringer Beamtenversorgungsrecht
Thüringer Beamtenversorgungsgesetz
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Thüringer Beamtenversorgungsgesetz
Kinderbezogene Zuschläge in der Beamtenversorgung (Rundschreiben vom 27. August 2009)
Kinderbezogene Zuschläge Anlage I
Kinderbezogene Zuschläge Anlage II
Für die Festsetzung, Berechnung und Anordnung der Zahlung von Versorgungsbezügen der Beamten und Richter des Landes sowie deren Hinterbliebenen ist das Thüringer Landesamt für Finanzen zuständig.
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Altersgeld
Für die Festsetzung, Berechnung und Anordnung des Altersgeldes für Beamte und Richter des Landes sowie deren Hinterbliebenen ist das Thüringer Landesamt für Finanzen zuständig.
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