Besoldung und Beamtenversorgung
Thüringer Besoldungsrecht
Zuständige Stelle
Beamte und Richter des Freistaates Thüringen erhalten Besoldung nach dem Thüringer Besoldungsgesetz. Für die Berechnung und Zahlbarmachung ist das Thüringer Landesamt für Finanzen zuständig.
Thüringer Beamtenversorgungsrecht
Zuständige Stelle
Für die Festsetzung, Berechnung und Anordnung der Zahlung von Versorgungsbezügen der Beamten und Richter des Landes sowie deren Hinterbliebenen ist das Thüringer Landesamt für Finanzen zuständig.
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