Tarife und Entgelt
Das Thüringer Finanzministerium nimmt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildenden des Landes zentrale Arbeitgeberfunktionen wahr. Es vertritt die Interessen des Landes Thüringen in der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL), einem Arbeitgeberverband, dem - mit Ausnahme Hessens - alle Bundesländer angehören. Dieser hat mit den Gewerkschaften ver.di und dbb-tarifunion den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) ausgehandelt, welcher seit dem 1. November 2006 in Kraft ist.
In seiner Arbeitgeberfunktion trägt das Thüringer Finanzministerium auch die Verantwortung für die als „Zusatzversorgung“ bezeichnete betriebliche Altersversorgung. Weiterhin bearbeitet es Grundsatzfragen/-angelegenheiten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.
Es sorgt damit für die Bereitstellung von Informationen zur einheitlichen Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion auf diesen Rechtsgebieten.
Aktuelle Information
Die in der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026 vereinbarte Erhöhung der Tabellen- und Ausbildungsentgelte sowie sonstigen Entgeltbestandteile zum 1. April 2026 wird nach derzeitigem Stand mit der Entgeltzahlung für den Monat April 2026 ausgezahlt. Die Entgelterhöhung wird bis zum Vorliegen einer tarifvertraglichen Regelung unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung gezahlt.
Einigungspapier "Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder" vom 14.02.2026
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Weitere Informationen
Die Texte der wesentlichen Tarifverträge sowie nähere Informationen finden Sie bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
Tarifvertrag Verwaltungsreform
Tarifvertrag zur Begleitung der sich aus der Modernisierung der Thüringer Landesverwaltung (Verwaltungsreform) ergebenden beschäftigungspolitischen Wirkungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesbereich.
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