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Tarife und Entgelt

Das Thüringer Finanzministerium nimmt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildenden des Landes zentrale Arbeitgeberfunktionen wahr. Es vertritt die Interessen des Landes Thüringen in der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL), einem Arbeitgeberverband, dem - mit Ausnahme Hessens - alle Bundesländer angehören. Dieser hat mit den Gewerkschaften ver.di und dbb-tarifunion den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) ausgehandelt, welcher seit dem 1. November 2006 in Kraft ist.

In seiner Arbeitgeberfunktion trägt das Thüringer Finanzministerium auch die Verantwortung für die als „Zusatzversorgung“ bezeichnete betriebliche Altersversorgung. Weiterhin bearbeitet es Grundsatzfragen/-angelegenheiten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.

Es sorgt damit für die Bereitstellung von Informationen zur einheitlichen Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion auf diesen Rechtsgebieten.

Aktuelle Information

Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise

Tarifvertrag Inflationsausgleich

Mit der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 9. Dezember 2023 wurde u.a. der Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) geschlossen. Bei Vorliegen der entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erhalten die unter den Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich fallenden Personen eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von bis zu 1.800 Euro bzw. 1.000 Euro, welche zum frühestmöglichen Zeitpunkt auszuzahlen ist. Für die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung haben die Tarifvertragsparteien mit Blick auf den für die Zahlungsaufnahme erforderlichen zeitlichen Vorlauf bewusst darauf verzichtet, einen konkreten, verbindlichen Zahlungstermin festzulegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird unter Beachtung der erforderlichen Vorlauf- und Programmierarbeiten eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat März 2024 erfolgen können.

Tarifvertrag Inflationsausgleich Forst

Die Tarifeinigung für die Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder vom 20. Februar 2024 beinhaltet ebenfalls einen entsprechenden Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV Inflationsausgleich Forst). Die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung nach diesem Tarifvertrag wird nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat April 2024 ausgezahlt werden.

 

Weitere Informationen

Die Texte der wesentlichen Tarifverträge sowie nähere Informationen finden Sie bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

www.tdl-online.de

www.vbl.de

Tarifvertrag Verwaltungsreform

Tarifvertrag zur Begleitung der sich aus der Modernisierung der Thüringer Landesverwaltung (Verwaltungsreform) ergebenden beschäftigungspolitischen Wirkungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesbereich.

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