Tarife und Entgelt
Das Thüringer Finanzministerium nimmt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildenden des Landes zentrale Arbeitgeberfunktionen wahr. Es vertritt die Interessen des Landes Thüringen in der „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL), einem Arbeitgeberverband, dem - mit Ausnahme Hessens - alle Bundesländer angehören. Dieser hat mit den Gewerkschaften ver.di und dbb-tarifunion den „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) ausgehandelt, welcher seit dem 1. November 2006 in Kraft ist.
In seiner Arbeitgeberfunktion trägt das Thüringer Finanzministerium auch die Verantwortung für die als „Zusatzversorgung“ bezeichnete betriebliche Altersversorgung. Weiterhin bearbeitet es Grundsatzfragen/-angelegenheiten im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht.
Es sorgt damit für die Bereitstellung von Informationen zur einheitlichen Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion auf diesen Rechtsgebieten.
Weitere Informationen
Die Texte der wesentlichen Tarifverträge sowie nähere Informationen finden Sie bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
Tarifvertrag Verwaltungsreform
Tarifvertrag zur Begleitung der sich aus der Modernisierung der Thüringer Landesverwaltung (Verwaltungsreform) ergebenden beschäftigungspolitischen Wirkungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Landesbereich.
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