Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter finanzen.thueringen.de veröffentlichte Website des Thüringer Finanzministeriums.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden
- Später eingestellte PDF-Dateien werden zum großen Teil in barrierefreier Version erstellt. Ausnahmen sind PDF-Dokumente, wie beispielsweise die Haushaltspläne, bei denen die Umsetzung der Barrierefreiheit nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu realisieren wäre. Es handelt sich auch um PDF-Dokumente zu Medieninformationen, die sehr kurzfristig erstellt und aus Zeit- und Kostengründen nicht barrierefrei gestaltet werden können.
- Online-Karten/Kartendienste, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, ergänzen wir um eine Anfahrtsbeschreibung in Textform.
- Das Organigramm als PDF-Dokument ergänzen wir in Textform
- Die Website verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.
- Bei Videos stehen derzeit in den meisten Fällen keine Untertitel zur Verfügung. Bei neu eingestellten Videos sind wir bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen kontinuierlich um. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 31.08.2020 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Das Thüringer Finanzministerium arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, können Sie sich an die Pressestelle des Thüringer Finanzministeriums wenden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Postfach 90 04 55
99107 Erfurt
Tel: 0361 573 11 8000
Fax: 0361 57 31 18 010
E-Mail: kontakt(at)tlmb.thueringen.de