Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 31. Mai 2023 ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Es ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Hinweisgeber-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden wollen.
Für Hinweise und Meldungen zu Verstößen i. S. d. HinSchG sowie gegen das EU-Unionsrecht wurde eine interne Meldestelle bei der Innenrevision des Thüringer Finanzministeriums eingerichtet. Die interne Meldestelle nimmt die Hinweise bzw. Meldungen zu den Verstößen auf und leitet Maßnahmen zu deren Prüfung sowie ggf. deren Behebung ein. Die Verstöße können schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail gemeldet werden.
Zum bestmöglichen Schutz der Hinweisgeber und aller weiteren in der Meldung genannten Personen gilt ein strenges Vertraulichkeitsgebot. Um den vorgeschriebenen vertrauensvollen Umgang mit Ihrer Meldung zu gewährleisten, nutzen Sie bitte ausschließlich einen der genannten Kommunikationswege. Teilen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch mit, auf welchem vertraulichen Weg Sie für Rückmeldungen oder Rückfragen durch die interne Meldestelle erreichbar sind.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt der internen Meldestelle des Thüringer Finanzministeriums.
EU-Hinweisgeber-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 31. Mai 2023
Merkblatt der internen Meldestelle des Thüringer Finanzministeriums
Datenschutz
Erreichbarkeit
Postanschrift
Interne Meldestelle beim Thüringer Finanzministerium
c/o Innenrevision des TFM
Ludwig-Erhard-Ring 7
99099 Erfurt
Telefon*
0361 - 57 361 1890
* Im Falle einer Unerreichbarkeit der Meldestelle werden angezeigte Rufnummern auf diesem Telefon nicht zurückgerufen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall erneut an die interne Meldestelle.
interne.meldestelle@tfm.thueringen.de
sonstige
persönliche Zusammenkunft nach Absprache