Steuern
In einem Gemeinwesen gibt es viele Aufgaben, die ein Einzelner nicht lösen kann: Bildung und öffentliche Infrastruktur, soziale Absicherung und Gesundheitswesen, innere Sicherheit oder auch die Struktur der Rechtsstaatlichkeit gehören zum Beispiel dazu. Diese Aufgaben organisiert der Staat. Seine Leistungen finanziert er mit Steuereinnahmen. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates, ohne die er diese elementaren Aufgaben nicht realisieren könnte.
In Thüringen gibt es zwölf Finanzämter, die für die Festsetzung und Erhebung der Steuern zuständig sind. Die Finanzämter sind Behörden des Landes. Die Abgabenordnung enthält für alle Steuern geltende Regeln, insbesondere die Rechte und Pflichten des Bürgers im Besteuerungsverfahren und Bestimmungen, wie die Steuern festzusetzen und zu erheben sind.
Die einzelnen Steuerarten sind in jeweils eigenen Steuergesetzen geregelt.
Die Steuern fließen je nach Art dem Bund (zum Beispiel Zölle, Energie- und Tabaksteuer), den Ländern (zum Beispiel Erbschaft- und Schenkungsteuer, Spielbankabgabe) oder den Gemeinden zu und werden dort für die Erhaltung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens eingesetzt. Die Gemeinschaftsteuern (Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) werden im Auftrag des Bundes von den Finanzämtern verwaltet und fließen Bund und Ländern gemeinsam zu. Einen Anteil des Aufkommens dieser Steuern erhalten die Gemeinden. Zudem erheben die Gemeinden beispielsweise Grundsteuer und Gewerbesteuer, die ihnen direkt zufließen.
Medieninformationen zu steuerlichen Themen
Revisionssicheres Scannen der sogenannten „weißen Post“ in der Thüringer Finanzverwaltung
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 ist mit der Einführung der Belegvorhaltepflicht das Einreichen von Belegen mit der Steuererklärung größtenteils nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige müssen Belege bereithalten und diese nur noch auf Anforderung des Finanzamts vorlegen. zur Detailseite
Achtung, Betrüger am Werk: Das Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Täuschungsversuchen
Eine Betrugswelle per E-Mail rollt derzeit über das Land. Davor warnt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Masche der unbekannten Täter ist nicht neu: Täter geben sich als BZSt aus und versuchen über gefälschte Bescheide oder Aufforderungsschreiben mit dem Aktenzeichen 120. G59 201 729 persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu erlangen. zur Detailseite
Neue Telefonservicezeiten der Thüringer Finanzämter ab 1. Juni 2026
Die Telefonzeiten der bereits in allen Thüringer Finanzämtern bestehenden Telefonauskunftsstellen werden ab dem 1. Juni 2026 geändert. Dies dient der stetigen Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit sowie der Dienstleistungsorientierung der Thüringer Finanzverwaltung. zur Detailseite
Finanzministerin Katja Wolf stellt die Bilanz der Finanzämter 2025 vor:
Mehr als 9 Mrd. Euro Steuereinnahmen. Ein Plus von knapp 2,3 Prozent im Vergleich zum Jahr 2024. zur Detailseite
Steuerpflichtige finden Informationen bei den Thüringer Finanzämtern

Alle Adressen, Ansprechpartner, Zuständigkeiten und weitere Informationen zu den 11 Thüringer Finanzämtern finden Sie im Internet.