Steuern
In einem Gemeinwesen gibt es viele Aufgaben, die ein Einzelner nicht lösen kann: Bildung und öffentliche Infrastruktur, soziale Absicherung und Gesundheitswesen, innere Sicherheit oder auch die Struktur der Rechtsstaatlichkeit gehören zum Beispiel dazu. Diese Aufgaben organisiert der Staat. Seine Leistungen finanziert er mit Steuereinnahmen. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates, ohne die er diese elementaren Aufgaben nicht realisieren könnte.
In Thüringen gibt es zwölf Finanzämter, die für die Festsetzung und Erhebung der Steuern zuständig sind. Die Finanzämter sind Behörden des Landes. Die Abgabenordnung enthält für alle Steuern geltende Regeln, insbesondere die Rechte und Pflichten des Bürgers im Besteuerungsverfahren und Bestimmungen, wie die Steuern festzusetzen und zu erheben sind.
Die einzelnen Steuerarten sind in jeweils eigenen Steuergesetzen geregelt.
Die Steuern fließen je nach Art dem Bund (zum Beispiel Zölle, Energie- und Tabaksteuer), den Ländern (zum Beispiel Erbschaft- und Schenkungsteuer, Spielbankabgabe) oder den Gemeinden zu und werden dort für die Erhaltung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens eingesetzt. Die Gemeinschaftsteuern (Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) werden im Auftrag des Bundes von den Finanzämtern verwaltet und fließen Bund und Ländern gemeinsam zu. Einen Anteil des Aufkommens dieser Steuern erhalten die Gemeinden. Zudem erheben die Gemeinden beispielsweise Grundsteuer und Gewerbesteuer, die ihnen direkt zufließen.
Medieninformationen zu steuerlichen Themen
Finanzministerin Heike Taubert zu elektronischen Kassensystemen mit cloudbasierter TSE: Antrag auf Bewilligung von Erleichterungen trotz Fristablauf zum 31. März 2021 möglich.
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hatte im Juli 2020 für die im Freistaat Thüringen ansässigen Unternehmen Erleichterungen bei der technischen Umstellung ihrer Kassensysteme gewährt. Aus Billigkeitsgründen und unter bestimmten Voraussetzungen wurde es von den Finanzämtern längstens bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet, wenn der Einbau einer manipulationssicheren technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) in die Registrierkasse noch nicht erfolgte. Diese Frist wurde nicht verlängert. zur Detailseite
Die Thüringer Finanzämter starteten am 16. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2020.
Mit der Veranlagung konnte, wie in jedem Jahr, erst im März begonnen werden, da hierfür elektronisch übermittelte Daten wie beispielsweise zum Arbeitslohn, zu Rentenbezügen oder geleisteter Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung notwendig sind. Arbeitgeber, Krankenversicherungen, Rentenversicherungsträger und andere Institutionen hatten bis zum 28.02.2021 Zeit den Finanzbehörden alle notwendigen Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss wurden diese Daten für die Veranlagung aufbereitet. zur Detailseite
Steuerliche Hilfsmaßnahmen in der Corona-Pandemie. Finanzminister der Länder einigen sich auf Verlängerung.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder sprechen sich gemeinsam dafür aus, die geltenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen um weitere drei Monate bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Da die Pandemie und die durch den Lockdown verursachten Beschränkungen weiter fortbestehen, sieht auch Finanzministerin Heike Taubert die Notwendigkeit, den Zeitraum für die Gewährung der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zu verlängern. zur Detailseite
Thüringer Finanzämter an verschiedenen Tagen im März nur eingeschränkt auskunftsfähig. Umstellungsarbeiten verhindern Zugriff auf Computersysteme.
An verschiedenen Märztagen können die Bediensteten der Thüringer Finanzämter Bürgerinnen und Bürgern keine telefonischen Auskünfte zu den einzelnen Steuerkonten geben. Grund hierfür sind technisch notwendige Umstellungsarbeiten der Computersysteme. Im Einzelnen sind die Finanzämter an folgenden Tagen betroffen: zur Detailseite
Steuerpflichtige finden Informationen bei den Thüringer Finanzämtern

Alle Adressen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Zuständigkeiten und weitere Informationen zu den 12 Thüringer Finanzämtern sowie deren Servicestellen finden Sie im Internet.