Steuern
In einem Gemeinwesen gibt es viele Aufgaben, die ein Einzelner nicht lösen kann: Bildung und öffentliche Infrastruktur, soziale Absicherung und Gesundheitswesen, innere Sicherheit oder auch die Struktur der Rechtsstaatlichkeit gehören zum Beispiel dazu. Diese Aufgaben organisiert der Staat. Seine Leistungen finanziert er mit Steuereinnahmen. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates, ohne die er diese elementaren Aufgaben nicht realisieren könnte.
In Thüringen gibt es zwölf Finanzämter, die für die Festsetzung und Erhebung der Steuern zuständig sind. Die Finanzämter sind Behörden des Landes. Die Abgabenordnung enthält für alle Steuern geltende Regeln, insbesondere die Rechte und Pflichten des Bürgers im Besteuerungsverfahren und Bestimmungen, wie die Steuern festzusetzen und zu erheben sind.
Die einzelnen Steuerarten sind in jeweils eigenen Steuergesetzen geregelt.
Die Steuern fließen je nach Art dem Bund (zum Beispiel Zölle, Energie- und Tabaksteuer), den Ländern (zum Beispiel Erbschaft- und Schenkungsteuer, Spielbankabgabe) oder den Gemeinden zu und werden dort für die Erhaltung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens eingesetzt. Die Gemeinschaftsteuern (Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) werden im Auftrag des Bundes von den Finanzämtern verwaltet und fließen Bund und Ländern gemeinsam zu. Einen Anteil des Aufkommens dieser Steuern erhalten die Gemeinden. Zudem erheben die Gemeinden beispielsweise Grundsteuer und Gewerbesteuer, die ihnen direkt zufließen.
Medieninformationen zu steuerlichen Themen
Betrugs-E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern im Umlauf. Falsches pdf-Dokument als Steuerbescheid des BZSt getarnt.
Die Thüringer Finanzverwaltung warnt: zur Detailseite
Finanzministerin Katja Wolf zu den Vorschlägen des Bunderechnungshofes zu Subventionsabbau und Stärkung der Finanzverwaltung
„Wenn der Bundesrechnungshof mit seinen Vorschlägen auf ein Plus an Steuergerechtigkeit und staatliche Zukunftsfähigkeit zielt, kann er auf die Unterstützung des Freistaates Thüringen, etwa auch im Bundesrat, zählen. Es kommt aber immer auf die konkrete Forderung an“, sagt Thüringens… zur Detailseite
Hinweis der Thüringer Steuerverwaltung: Alle Thüringer Finanzämter sind am 23. und 30. April sowie am 2. Mai telefonisch nicht erreichbar.
Alle elf Thüringer Finanzämter sind am 23. und 30. April 2025 sowie am Freitag, den 2. Mai 2025, telefonisch nicht erreichbar. Grund dafür sind technisch notwendige Softwarearbeiten an den beiden Tagen im April, die alle gängigen steuerlichen Verfahren betreffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter… zur Detailseite
Alle Thüringer Finanzämter sind am Gründonnerstag nur bis 15.00 Uhr erreichbar.
Alle elf Thüringer Finanzämter sind am Donnerstag, den 17. April 2025, nur bis 15.00 Uhr erreichbar. An diesem Tag gelten geänderte Servicezeiten. Die Finanzverwaltung bittet Steuerpflichtige und Angehörige der steuerberatenden Berufe um Beachtung und Verständnis. Steuererklärungen oder sonstige… zur Detailseite
Steuerpflichtige finden Informationen bei den Thüringer Finanzämtern

Alle Adressen, Ansprechpartner, Zuständigkeiten und weitere Informationen zu den 11 Thüringer Finanzämtern finden Sie im Internet.