Steuern
In einem Gemeinwesen gibt es viele Aufgaben, die ein Einzelner nicht lösen kann: Bildung und öffentliche Infrastruktur, soziale Absicherung und Gesundheitswesen, innere Sicherheit oder auch die Struktur der Rechtsstaatlichkeit gehören zum Beispiel dazu. Diese Aufgaben organisiert der Staat. Seine Leistungen finanziert er mit Steuereinnahmen. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates, ohne die er diese elementaren Aufgaben nicht realisieren könnte.
In Thüringen gibt es zwölf Finanzämter, die für die Festsetzung und Erhebung der Steuern zuständig sind. Die Finanzämter sind Behörden des Landes. Die Abgabenordnung enthält für alle Steuern geltende Regeln, insbesondere die Rechte und Pflichten des Bürgers im Besteuerungsverfahren und Bestimmungen, wie die Steuern festzusetzen und zu erheben sind.
Die einzelnen Steuerarten sind in jeweils eigenen Steuergesetzen geregelt.
Die Steuern fließen je nach Art dem Bund (zum Beispiel Zölle, Energie- und Tabaksteuer), den Ländern (zum Beispiel Erbschaft- und Schenkungsteuer, Spielbankabgabe) oder den Gemeinden zu und werden dort für die Erhaltung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens eingesetzt. Die Gemeinschaftsteuern (Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) werden im Auftrag des Bundes von den Finanzämtern verwaltet und fließen Bund und Ländern gemeinsam zu. Einen Anteil des Aufkommens dieser Steuern erhalten die Gemeinden. Zudem erheben die Gemeinden beispielsweise Grundsteuer und Gewerbesteuer, die ihnen direkt zufließen.
Medieninformationen zu steuerlichen Themen
Finanzministerin Katja Wolf zur Steuerschätzung des Bundes: Die erhoffte Dynamik bleibt vorerst aus
„Ich habe im vergangenen Herbst auf die Euphorie-Bremse getreten, als die Steuereinnahmen nach oben angepasst wurden; und ich sehe mich bestätigt. Genauso mahne ich jetzt zu wachsamer Besonnenheit, wenn nun die Einnahmeerwartungen zurückgehen.“, so kommentiert Katja Wolf die bundesweiten Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung, die deutliche Mindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden voraussagen. zur Detailseite
Die „Amsel“ fliegt: Die ersten Amtsveranlagungen des Pilotprojektes gingen auf die Reise zu Steuerpflichtigen
Die „Amsel fliegt“: Gemeinsam mit vier anderen Bundesländern hat in Thüringen der Versand der Festsetzungsvorschläge für die Einkommensteuer 2025 in geeigneten Fällen an Steuerpflichtige im Freistaat begonnen. Mit diesem Pilot-Projekt „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“, entfällt die Abgabe einer Steuererklärung für den Kreis der Steuerpflichtigen, die dem Festsetzungsvorschlag durch Rücksendung der unterzeichneten Zustimmungserklärung zustimmen. zur Detailseite
Thüringens Betriebsprüfung erreicht Rekord an unangekündigten Kassen-Nachschauen
Die Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer in Thüringen haben im Jahr 2025 insgesamt 3.054 Kassen-Nachschauen durchgeführt. Dieses außerordentliche Ergebnis beruht zum Großteil auf einem in seiner Größe bisher bundesweit einmaligen Aktionstag am 15. Dezember 2025, an dem 286 Prüferinnen und Prüfer rund 2.500 Betriebe in 103 Ortschaften verteilt auf ganz Thüringen aufgesucht haben, um deren Kassenführung zu überprüfen. zur Detailseite
Projekt „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“ geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern an den Start
Aus der „Amsel“ wird „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“. Unter diesem Namen geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern das Projekt an den Start, mit dem zunächst ausgewählte Steuerpflichtige von der ungeliebten Abgabe einer Steuererklärung entlastet werden? Es handelt sich um ein Serviceangebot zur vereinfachten Einkommensteuerveranlagung (Amtsveranlagung, kurz: Amsel). zur Detailseite
Steuerpflichtige finden Informationen bei den Thüringer Finanzämtern

Alle Adressen, Ansprechpartner, Zuständigkeiten und weitere Informationen zu den 11 Thüringer Finanzämtern finden Sie im Internet.