Steuern
In einem Gemeinwesen gibt es viele Aufgaben, die ein Einzelner nicht lösen kann: Bildung und öffentliche Infrastruktur, soziale Absicherung und Gesundheitswesen, innere Sicherheit oder auch die Struktur der Rechtsstaatlichkeit gehören zum Beispiel dazu. Diese Aufgaben organisiert der Staat. Seine Leistungen finanziert er mit Steuereinnahmen. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates, ohne die er diese elementaren Aufgaben nicht realisieren könnte.
In Thüringen gibt es zwölf Finanzämter, die für die Festsetzung und Erhebung der Steuern zuständig sind. Die Finanzämter sind Behörden des Landes. Die Abgabenordnung enthält für alle Steuern geltende Regeln, insbesondere die Rechte und Pflichten des Bürgers im Besteuerungsverfahren und Bestimmungen, wie die Steuern festzusetzen und zu erheben sind.
Die einzelnen Steuerarten sind in jeweils eigenen Steuergesetzen geregelt.
Die Steuern fließen je nach Art dem Bund (zum Beispiel Zölle, Energie- und Tabaksteuer), den Ländern (zum Beispiel Erbschaft- und Schenkungsteuer, Spielbankabgabe) oder den Gemeinden zu und werden dort für die Erhaltung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens eingesetzt. Die Gemeinschaftsteuern (Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) werden im Auftrag des Bundes von den Finanzämtern verwaltet und fließen Bund und Ländern gemeinsam zu. Einen Anteil des Aufkommens dieser Steuern erhalten die Gemeinden. Zudem erheben die Gemeinden beispielsweise Grundsteuer und Gewerbesteuer, die ihnen direkt zufließen.
Medieninformationen zu steuerlichen Themen
Thüringer Finanzämter sind bei der Bearbeitung von Steuererklärungen schneller als behauptet. Umfrage vom Online-Steuerportal „lohnsteuer-kompakt.de“ ist nicht repräsentativ.
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) hat die Auswertung des Online-Steuerportals „lohnsteuer-kompakt.de“ kritisiert. Der MDR sowie zahlreiche Zeitungen hatten auf Grundlage dieser Umfrage berichtet, dass Thüringens Finanzämter bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden deutschlandweit am längsten brauchen würden. zur Detailseite
Finanzministerin Heike Taubert informiert: Gesetzespaket bringt steuerliche Entlastungen. Insbesondere Pflegeleistungen erfahren mehr steuerliche Berücksichtigung.
Ab 1. Januar wird ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger spürbar steuerlich entlastet, teilte die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) mit. Im Rahmen eines sog. Sammelaufrufs hat der Bundesrat zwei vom Bundestag bereits verabschiedeten Gesetzen zugestimmt. Durch die Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro pro Monat sowie des Kinderfreibetrages stehen Familien mit Kindern rund 3,4 Milliarden Euro jährlich mehr zur Verfügung. Der Grundfreibetrag – das ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – wird für 2021 um 336 Euro auf 9.744 Euro und für 2022 um weitere 240 Euro auf 9.984 Euro angehoben. Auch die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression werden neutralisiert. zur Detailseite
Thüringen startet am 25. November 2020 mit dem Projekt „NACHDIGAL“. Belege können elektronisch an das Finanzamt gesendet werden.
Das Projekt „NACHDIGAL - Nachlieferung digital“ ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie deren steuerlichen Beraterinnen und Beratern ab dem 25. November 2020 über „Mein ELSTER“ Belege digital und sicher an die Thüringer Finanzämter zu übermitteln. Das können eingescannte Dokumente, wie beispielsweise Rechnungen sein. zur Detailseite
Finanzministerin Heike Taubert informiert: Ab dem 1. Dezember 2020 neue Rufnummern der Thüringer Finanzämter.
Die Telefon- und Faxnummern der Thüringer Finanzämter werden umgestellt. Ab dem 1. Dezember 2020 sind alle Finanzämter über die Erfurter Einwahl 0361 - 57 … zu erreichen. zur Detailseite
Steuerpflichtige finden Informationen bei den Thüringer Finanzämtern

Alle Adressen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Zuständigkeiten und weitere Informationen zu den 12 Thüringer Finanzämtern sowie deren Servicestellen finden Sie im Internet.