Steuern
In einem Gemeinwesen gibt es viele Aufgaben, die ein Einzelner nicht lösen kann: Bildung und öffentliche Infrastruktur, soziale Absicherung und Gesundheitswesen, innere Sicherheit oder auch die Struktur der Rechtsstaatlichkeit gehören zum Beispiel dazu. Diese Aufgaben organisiert der Staat. Seine Leistungen finanziert er mit Steuereinnahmen. Sie sind die wichtigste Einnahmequelle des Staates, ohne die er diese elementaren Aufgaben nicht realisieren könnte.
In Thüringen gibt es zwölf Finanzämter, die für die Festsetzung und Erhebung der Steuern zuständig sind. Die Finanzämter sind Behörden des Landes. Die Abgabenordnung enthält für alle Steuern geltende Regeln, insbesondere die Rechte und Pflichten des Bürgers im Besteuerungsverfahren und Bestimmungen, wie die Steuern festzusetzen und zu erheben sind.
Die einzelnen Steuerarten sind in jeweils eigenen Steuergesetzen geregelt.
Die Steuern fließen je nach Art dem Bund (zum Beispiel Zölle, Energie- und Tabaksteuer), den Ländern (zum Beispiel Erbschaft- und Schenkungsteuer, Spielbankabgabe) oder den Gemeinden zu und werden dort für die Erhaltung und Weiterentwicklung des Gemeinwesens eingesetzt. Die Gemeinschaftsteuern (Lohn- und Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) werden im Auftrag des Bundes von den Finanzämtern verwaltet und fließen Bund und Ländern gemeinsam zu. Einen Anteil des Aufkommens dieser Steuern erhalten die Gemeinden. Zudem erheben die Gemeinden beispielsweise Grundsteuer und Gewerbesteuer, die ihnen direkt zufließen.
Medieninformationen zu steuerlichen Themen
Thüringens Betriebsprüfung erreicht Rekord an unangekündigten Kassen-Nachschauen
Die Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer in Thüringen haben im Jahr 2025 insgesamt 3.054 Kassen-Nachschauen durchgeführt. Dieses außerordentliche Ergebnis beruht zum Großteil auf einem in seiner Größe bisher bundesweit einmaligen Aktionstag am 15. Dezember 2025, an dem 286 Prüferinnen und Prüfer rund 2.500 Betriebe in 103 Ortschaften verteilt auf ganz Thüringen aufgesucht haben, um deren Kassenführung zu überprüfen. zur Detailseite
Projekt „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“ geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern an den Start
Aus der „Amsel“ wird „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie“. Unter diesem Namen geht in Thüringen und vier weiteren Bundesländern das Projekt an den Start, mit dem zunächst ausgewählte Steuerpflichtige von der ungeliebten Abgabe einer Steuererklärung entlastet werden? Es handelt sich um ein Serviceangebot zur vereinfachten Einkommensteuerveranlagung (Amtsveranlagung, kurz: Amsel). zur Detailseite
Thüringer Finanzverwaltung gründet Task Force zur Influencerbesteuerung.
Die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf hat heute (7. April 2026) die Einrichtung einer Task Force zur Influencerbesteuerung vorgestellt. Ziel der Task Force ist es, Einnahmen aus Social-Media-Aktivitäten in Thüringen systematisch zu erfassen und eine sachgerechte Besteuerung sicherzustellen. zur Detailseite
Die Thüringer Finanzämter beginnen am 20. März 2026 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2025.
Die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuer 2025 stehen den Finanzämtern im gesamten Bundesgebiet ab Mitte März zur Verfügung. Am 20. März 2025 starten die elf Thüringer Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Kalenderjahr 2025. Das Eingangsdatum bestimmt die Reihenfolge der Abarbeitung. zur Detailseite
Steuerpflichtige finden Informationen bei den Thüringer Finanzämtern

Alle Adressen, Ansprechpartner, Zuständigkeiten und weitere Informationen zu den 11 Thüringer Finanzämtern finden Sie im Internet.