In den Thüringer Finanzämtern sind technisch notwendige Softwarearbeiten im August und September 2025 erforderlich, die alle gängigen steuerlichen Verfahren betreffen. Die Installationsarbeiten dauern je Finanzamt voraussichtlich zwischen ein und zwei Tagen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter sind telefonisch währenddessen nicht erreichbar, weil ohne den Zugriff auf individuelle Steuerdaten die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht bearbeitet werden können. Auskünfte zu einzelnen Steuerkonten können nicht wie gewohnt erteilt werden.
Die folgende Übersicht fasst zusammen, an welchem Tag welches Finanzamt nicht auskunftsfähig ist:
Datum | Finanzamt |
12. August 2025 ab 12:00 Uhr – | Finanzamt Gera
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18. August 2025 ab 12:00 Uhr | Finanzämter Altenburg und Jena
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21. August 2025 ganztags | Finanzämter Erfurt und Ilmenau
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25. August 2025 ab 12:00 Uhr – | Finanzämter Sondershausen und Pößneck
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28. August 2025 ganztags | Finanzämter Eisenach und Mühlhausen
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01. September 2025 ab 12:00 Uhr – 02. September 2025 ganztags | Finanzämter Gotha und Südthüringen |
Die Finanzverwaltung bittet Steuerpflichtige und Angehörige der steuerberatenden Berufe um Beachtung und Verständnis.
Steuererklärungen oder sonstige Schreiben können wie gewohnt in die Hausbriefkästen eingeworfen werden. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen, Anträge, Einsprüche oder Mitteilungen ist ebenfalls wie gewohnt über MeinELSTER zu jeder Uhrzeit möglich. Darüber hinaus können den Finanzämtern weitere Informationen und Unterlagen elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER https://www.elster.de/finanzamt übermittelt werden.