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Anzeigepflichten

Auf den Stichtag 01.01.2022 wurden die neuen Grundsteuerwerte festgestellt, die seit 2025 die Grundlage für die Steuererhebung durch die Kommunen bilden. Wenn nach dem 01.01.2022 wesentliche Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse in Bezug auf das Grundstück eingetreten sind oder eintreten, z. B.

  • erstmalige Bebauung oder Umbauten,
  • Abriss,
  • Erweiterung der Wohn-/ Nutz- oder Bruttogrundfläche,
  • Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume oder umgekehrt,
  • Umnutzung von Grundstücken
  • Umwidmung von Ackerland in Bauerwartungsland / Rohbauland etc.
  • Wegfall von Steuerbefreiungen oder Vergünstigungen oder umgekehrt
  • Teilung von Grundstücken

muss der Grundstückseigentümer dies gegenüber dem Finanzamt anzeigen.

Bis wann müssen die Änderungen angezeigt werden?

Grundsätzlich sind eintretende Änderungen bis zum 31.03. des Folgejahres mithilfe der Grundsteuer-Änderungsanzeige (GW-5) gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen.

Formulare zur Grundsteuer

Diese Frist wurde für im Jahr 2024 und 2025 eingetretener Änderungen verlängert, vgl. BStBl I 2026 S. 5 vom 21.01.2026.

Änderungen, die im Kalenderjahr 2024 eingetreten sind, sind bis zum 31.12.2025 gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen.

Änderungen, die im Kalenderjahr 2025 eingetreten sind, sind bis zum 30.04.2026 gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen.

Für im Jahr 2026 und in den Folgejahren eintretender Veränderungen gilt der o. g. Grundsatz, d. h. Änderungen können jederzeit gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden, jedoch spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres.

Wer muss die Änderung anzeigen?

Die Anzeige ist von demjenigen vorzunehmen, dem das Grundstück zuzurechnen ist; das ist in der Regel der aktuelle Eigentümer.

Wo muss ich die Änderung anzeigen?

Die Anzeige ist an das Finanzamt zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Auskunft darüber gibt der Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 oder der Thüringer Zuständigkeitsfinder unter https://buerger.thueringen.de/.

Wie kann ich die Änderung anzeigen?

Änderungen können Sie über ELSTER mitteilen:
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/grundsteuerwert.

Die Änderungsanzeige nebst Ausfüllanleitung steht Ihnen auch unter "https://finanzamt.thueringen.de/service/formulare/grundsteuer" zur Verfügung.

Formulare zur Grundsteuer

Soweit sich aus der Anzeige einer Änderung eine weitergehende Erklärungspflicht ergibt, werden Sie vom Finanzamt gesondert auf eine ausführliche Erklärungsabgabe hingewiesen.

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