Bis 2025 war das Steueraufkommen aus der Grundsteuer in Thüringen relativ ausgeglichen. Etwa 52,4 Prozent kamen von Eigentümern von Grundstücken mit Wohnbebauung, 45,2 Prozent über Grundstücke, die keine Wohnbebauung haben, also etwa Gewerbeflächen.
Mit der Grundsteuerreform des Bundes von 2025 änderte sich dies, weil dort andere Steuermesszahlen vorgeben waren. Die Vorgänger-Landesregierung hatte dieses Bundesmodell übernommen. Die Folge war, dass plötzlich Wohngrundstücke deutlich höher belastet wurden, sodass dann etwa 74 Prozent des Steueraufkommens auf diesen Bereich entfielen.
Das bedeutet, dass Wohnen in Thüringen teurer wurde. Es war der aktuellen Landesregierung ein Herzensanliegen dies wieder rückgängig zu machen“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. Das entsprechende Gesetz, mit dem die Steuermesszahl für den Bereich der Wohngrundstücke, abweichend vom Bundesmodell, gesenkt wird, wurde vom Landtag im November 2025 beschlossen. Es entfaltet ab 1. Januar 2027 seine Wirkung.
Die Steuermesszahl ist eine gesetzlich festgelegte wesentliche Komponente bei der Berechnung der Grundsteuer. Sie richtet sich nach der Art des Grundstückes. Mit dem Thüringer Gesetz wird diese Messzahl für Wohngrundstücke von 0,31 auf 0,23 Promille gesenkt.
Dadurch sinkt in Thüringen der Anteil des Steueraufkommens aus dem Wohnbereich auf 56,2 Prozent.
„Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass im Gegenzug die Steuermesszahl für Grundstücke, aus dem Nichtwohnbereich von 0,34 auf 0,59 Promille steigt“, erinnert Katja Wolf. Sie gab aber zu bedenken, dass die Grundsteuer bei vielen Unternehmern lediglich ein „Durchlaufposten“ sei, weil sie als Betriebsausgabe geltend gemacht oder im Falle der Vermietung umgelegt werden könne.
„Die Eigentümer von Wohngrundstücken im Freistaat könnten dadurch insgesamt um etwa 20 Millionen Euro im Jahr entlastet werden. Wohnen kann wieder günstiger werden“, sagt die Finanzministerin.
Für die Finanzverwaltung war dies ein enormer Arbeitsaufwand. Jeder Grundstückseigentümer erhielt einen Bescheid mit der neuen Messzahl. Von Mitte Juni bis Ende Juli wurden 756.271 Grundsteuermessbescheide durch die Finanzverwaltung in Sonder-Rechenterminen erstellt, gedruckt und an die Grundstückseigentümer versandt.
Nun liegen auch diese Daten den Kommunen vor, sodass dort die Hebesätze angepasst werden können, damit die Änderungen bis zu den Grundstückseigentümern durchschlagen können. „Das ist kommunale Selbstverwaltung. Wir waren im gesamten Prozess eng mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen selbst im guten Austausch“, so die Ministerin. Man dürfe nicht vergessen, dass die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die kommunalen Haushalte ist.
Ein weiterer positiver Aspekt ist aus Sicht der Ministerin, dass sich hier zeigt, wie schnell Automatisierung und Digitalisierung in der Finanzverwaltung greifen. „Die Erstellung und der Versand der über 750.000 Bescheide erfolgte zu 99,1 Prozent automatisiert. Im Jahr 2025 lag diese Quote noch bei 30 Prozent“.
