Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Drei Monate mehr - Taubert begrüßt weitere Verlängerung der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Finanzministerin Heike Taubert ist froh über die Verlängerung der steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.

„Auch in Thüringen sind viele Unternehmen von den derzeit geltenden Maßnahmen zur Einschränkung der Pandemie wirtschaftlich immer noch stark betroffen. Da ist es wichtig und notwendig, dass auch die Steuerverwaltungen der Länder Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen schnell und unbürokratisch ermöglichen“, so Taubert. Die steuerlichen Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten werden deshalb bundesweit erneut um drei Monate verlängert.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Verlängerung mit Schreiben vom 31. Januar 2022 umgesetzt. „Danach können jetzt erneut Anträge auf Stundungen oder Vollstreckungsaufschübe im vereinfachten Verfahren bis 31. März 2022 - für bis zum 31. März 2022 fällig werdende Steuern - gestellt werden“, sagt Heike Taubert. In diesen Fällen werden die steuerlichen Maßnahmen ohne Ratenzahlungsvereinbarung längstens bis zum 30. Juni 2022 gewährt.

Die Thüringer Finanzämter unterstützen von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen auch weiterhin mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Das aktuelle Antragsformular sowie weitere Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen können der Internetseite der Thüringer Finanzämter unter Häufig gestellte Fragen | Thüringer Finanzämter (thueringen.de) entnommen werden.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: