Die Anmeldung beim zuständigen Finanzamt gehört für Unternehmensgründer zu den ersten und wichtigsten Schritten auf dem Weg in die Selbständigkeit. Auf Grundlage der Angaben im übermittelten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erteilt das Finanzamt eine Steuernummer.
Die Steuernummer bildet die Grundlage für die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit. Sie wird etwa für die Rechnungslegung, die Beantragung der Umsatzsteueridentifikationsnummer, die Einreichung der Lohnsteueranmeldungen und der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie für die Eröffnung von Geschäftskonten benötigt.
Ziel ist es, dass in Fällen einer Unternehmensgründung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang des vollständig ausgefüllten Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, einschließlich aller erforderlichen Unterlagen, beim zuständigen Finanzamt eine Steuernummer als Ordnungskriterium vergeben wird, sofern aus fachlicher Sicht kein besonderer Prüfungsbedarf besteht. Voraussetzung ist, dass der Fragebogen vollständig und korrekt ausgefüllt sowie die vom Finanzamt angeforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht werden.
Bislang konnte der Prozess auch mal mehrere Wochen in Anspruch nehmen, bis alle Voraussetzungen erfüllt waren, um eine Steuernummer vergeben zu können.
Katja Wolf: „Wir haben im Koalitionsvertrag als Ziel der Landesregierung festgeschrieben, dass wir Bürokratie abbauen und Dinge beschleunigen wollen. Auch im Programm der Bundesregierung für Aufschwung und Beschäftigung wird für die Vergabe einer Steuernummer eine 4-Wochen-Frist angestrebt.“
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die erforderlichen Unterlagen können über das ELSTER-Portal - „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ (www.elster.de) elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Für die elektronische Übermittlung des Fragenbogens ist eine Registrierung bei „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ erforderlich. Hierfür genügt zunächst eine Registrierung mit Hilfe einer E-Mail-Adresse.
Im Rahmen des Registrierungsprozesses erhält der Unternehmensgründer zwei E-Mails: zunächst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink zur Verifizierung der angegebenen E-Mail-Adresse und anschließend eine weitere E-Mail mit einer Aktivierungs-ID und einem Aktivierungs-Code. Auf dieser Grundlage wird eine Zertifikatsdatei erstellt.
Mit diesem Zertifikat kann jedoch zunächst nur der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Sobald das Finanzamt dem Unternehmen eine Steuernummer zugeteilt hat, kann die bisherige Registrierung in ein vollwertiges ELSTER-Benutzerkonto umgewandelt werden. Erst dann steht der vollständige Leistungsumfang von ELSTER, insbesondere für Steuererklärungen, Voranmeldungen, Bescheinigungen und Anträge zur Verfügung.
