Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert findet dafür deutliche Worte: „Die Einreichung einer Verfassungsklage zum Länderfinanzausgleich ist offensichtlich politisches Kalkül im Zuge des bayerischen Wahlkampfes. Es ist mir unverständlich, wie Bayern die Notwendigkeit der Wahrnehmung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe so leichtfertig in Frage stellt. Diese Klage kommt inmitten der Diskussion um fehlende gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zur Unzeit und ist für mich in erster Linie demokratieschädigend und verantwortungslos. Ich habe kein Verständnis, dass der Freistaat Bayern, der in der alten Bundesrepublik lange Zeit Nehmerland war, nun auf Kosten der Allgemeinheit unsolidarisch die erst 2020 in Kraft getretene Reform des Länderfinanzausgleichs aufkündigen will.“
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bedauern den Beschluss der Bayerischen Staatsregierung zur Einreichung einer Verfassungsklage gegen den Finanzausgleich der Länder.
Erst durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen wie etwa Bildung und Verkehrsinfrastruktur im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Daher bekennt sich die überwiegende Mehrheit der Länder – sowohl Geber- als auch Nehmerländer – zu den geltenden Regelungen des Finanzausgleichs. Sie kritisieren deshalb den Beschluss Bayerns, gegen die erst 2020 in Kraft getretenen Regelungen zu klagen. Es bestehen keine Zweifel, dass der geltende Finanzausgleich den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Die genannten zwölf Länder sehen dem Ausgang des verfassungsgerichtlichen Verfahrens deshalb gelassen entgegen.
Bund und Länder haben sich nach einem intensiven, mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden. Aus diesem Grund haben Vertreter der Bayerischen Staatsregierung seinerzeit die Einigung auf das neue System in öffentlichen Stellungnahmen besonders deutlich begrüßt und nie versäumt, ihre führende Rolle bei den damaligen Verhandlungen herauszustellen.