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Finanzministerin Heike Taubert: Thüringerinnen und Thüringer knacken die 70 Prozent-Quote bei elektronischen Steuererklärungen


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Rund 390.300 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im abgelaufenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Damit erreichten 70,51 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter auf diesem Weg. Die elektronische Abgabequote lag damit erstmals über der 70-Prozent-Marke. Gegenüber...

Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeutet dies eine Steigerung um 1,05 Prozentpunkte. Im bundesweiten Vergleich liegt Thüringen gemeinsam mit Brandenburg an der Spitze der Länder. In Brandenburg war die Quote nur um 0,08 Prozentpunkte höher.

Für Finanzministerin Heike Taubert ist klar: „Die Thüringer Steuerpflichtigen haben die Vorteile dieses E-Government-Services der Verwaltung für sich erkannt. Wer einmal seine Steuererklärung online erledigt hat, tut dies auch weiterhin. Mit der vorausgefüllten Steuererklärung besteht zudem eine erhebliche Erleichterung.“ Das ElsterOnlinePortal www.elster.de ist die Serviceplattform der Steuerverwaltung im Internet.

Finanzministerin Taubert weist in diesem Zusammenhang auf eine Neuerung im Steuerverfahren hin: „Um die elektronische Kommunikation weiter zu vereinfachen, gilt seit diesem Jahr die Belegvorhaltepflicht. Eine Vielzahl von Belegen muss dann nur auf Anforderung an das Finanzamt übersendet werden.“

Hintergrund ist die Änderung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (vom 18. Juli 2016). An die Stelle der bisherigen Pflicht, der Steuererklärung Belege beizufügen, tritt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen ihre Belege aufbewahren und nur mit einer Anforderung dem Finanzamt vorlegen müssen. Zwingend vorzulegen sind weiterhin Belege zum Nachweis einer Behinderung (nach § 65 Abs. 3 EStDV) bei erstmaliger Geltendmachung des Pauschbetrags oder bei Änderung der Verhältnisse.

Für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ist auch in diesem Jahr grundsätzlich der 31. Mai der letzte Termin für die Abgabe.

ElsterFormular ist die kostenlose Steuersoftware der deutschen Finanzverwaltung. Sie steht allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern zur Verfügung. Es besteht aber auch die Möglichkeit mit anderen elektronischen Steuererklärungsprogrammen die Steuererklärung an das Finanzamt zu senden. Im ElsterOnline-Portal (www.elster.de) können Steuersachen nach der Registrierung gänzlich ohne zusätzliche Programminstallation am Computer erledigt werden.

Mehr Informationen finden Sie auf www.elster.de.

Rund 390.300 steuerpflichtige Thüringerinnen und Thüringer haben im abgelaufenen Jahr ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Damit erreichten 70,51 Prozent der Steuererklärungen die Finanzämter auf diesem Weg. Die elektronische Abgabequote lag damit erstmals über der 70-Prozent-Marke.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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