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Finanzministerin Katja Wolf zu den Ergebnissen der Herbst-Steuerschätzung: Vorsichtiger Optimismus. Haushalts-Konsolidierung bleibt Pflicht.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

„Mit der aktuellen konjunkturellen Erholung erfolgt auch eine Aufwärtskorrektur der erwarteten Steuereinnahmen. Der Aufschwung steht aber noch auf wackligen Füßen. Entsprechend vorsichtig sollten wir beim Umgang mit den Ergebnissen sein“, so kommentiert Katja Wolf die bundesweiten Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung, die Mehreinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden voraussagen.

Für die Jahre 2026 bis 2030 werden gesamtstaatliche Mehreinnahmen von 43,5 Milliarden Euro gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2026 erwartet. Davon entfallen 7,7 Milliarden Euro auf die Länder und 9,7 Milliarden Euro auf die Gemeinden. Das ist das Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“, dessen 171. Sitzung in Saarbrücken heute zu Ende gegangen ist.

Die verbesserte Einnahme-Prognose führt aber nicht unmittelbar zu einer Entlastung des Landeshaushalts. Finanzministerin Wolf dazu: „Die Ergebnisse können auf den ersten Blick einen falschen Eindruck vermitteln. Zwar rechnen wir gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2026 mit Mehreinnahmen. Dennoch werden die Steuereinnahmen im laufenden Jahr voraussichtlich unter dem Ansatz bleiben, den wir im Haushalt 2026 eingeplant haben.“

Neben der angespannten Einnahmesituation werden auch die Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation den Haushaltsvollzug belasten. Der Haushaltsausgleich 2026 wird erstmals seit dem Jahr 2020 nur durch eine Neuverschuldung möglich sein.

Ministerin Wolf ordnet die Ergebnisse auch mit Blick über den aktuellen Doppelhaushalt hinaus ein:„Die aktuelle Steuerschätzung nimmt uns erwartungsgemäß nicht unsere Hausaufgaben ab. Mit der im nächsten Jahr beginnenden Aufstellung des Doppelhaushalts 2028/2029 müssen wir erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unternehmen. Steigende Steuereinnahmen schaffen nur bedingt Erleichterung, da sich im Rahmen des Konjunkturbereinigungsverfahrens zugleich die zulässige konjunkturelle Kreditaufnahme reduziert. Nur wenn es uns gelingt, das Ausgabewachstum zu bremsen und die Neuverschuldung konjunkturgerecht zurück zu fahren, können wir mittel- und langfristig tragfähige Staatsfinanzen gewährleisten.“

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat vom 20. bis 22. Oktober 2026 in Saarbrücken getagt. Die konkreten Auswirkungen der aktuellen Oktober-Steuerschätzung für die Jahre 2026 bis 2031 auf Thüringen und seine Kommunen werden in der kommenden Woche am 27. Oktober 2026 in der Kabinettsitzung der Landesregierung beraten und anschließend in der Regierungsmedienkonferenz vorgestellt.

Grundlagen der Steuerschätzung 

Die aktuelle Steuerschätzung basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten der Herbstprojektion der Bundesregierung vom Oktober2026. Danach wird für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt für das laufende Jahr 2026 ein Anstieg von 1,3 Prozent erwartet. Gestiegene Exporte und staatliche Investitionen stützen maßgeblich das Wachstum. Damit wird die bisherige Wachstumserwartung aus der Frühjahrsprojektion mehr als verdoppelt. Noch im April 2026 war die Bundesregierung von einem Wachstum von 0,5 % ausgegangen. Für das kommende Jahr 2027 soll das Wachstum 1,1 % betragen. Für die darauffolgenden Jahre werden Wachstumsraten von 0,6 % in 2028 und jeweils 0,9 % in den Jahren 2029 bis 2031 prognostiziert.

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