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Finanzministerin Taubert: Steuerliche Erleichterungen für viele Thüringerinnen und Thüringer passieren wichtige Station.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) teilt mit, dass das von der Bundesregierung vorgelegte Maßnahmenpaket am Donnerstag den Finanzausschuss des Bundesrats passieren wird, so dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die Folgen der Pandemie besser abfedern können.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die steigenden Rohstoffpreise haben auch im Freistaat viele Bürgerinnen, Bürger und Betriebe hart getroffen. Es ist deshalb wichtig, auch in schwierigen Zeiten Anreize zu schaffen und steuerliche Belastungen zu senken“, so Taubert. 

Die von der Bundesregierung beschlossenen steuerlichen Erleichterungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten sollen, entlasten sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, als auch Unternehmen. Die folgende Aufzählung fasst die Entlastungen zusammen:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt auf 1.200 Euro und soll die horrende Entwicklung der Verbraucherpreise abmildern. (Er betrug seit 2011 unverändert 1.000 Euro.)
  • Damit die Steuerfreistellung des Existenzminimums trotz der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten gewährleistet ist, steigt auch der Grundfreibetrag von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro (+363 Euro).
  • Um die Belastungen durch Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit insbesondere für Fernpendler abzumildern, steigt die Pendlerpausachle ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Euro. Sie betrug bisher für die Jahre 2021 bis 2023 0,35 Euro.
  • Auch die Homeoffice-Pauschale soll es in 2022 weiter geben. Für jeden Tag, den der Steuerpflichtige von zuhause aus arbeitet, kann ein Pauschbetrag von fünf Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt für maximal 120 Arbeitstage pro Jahr.  
  • Die Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende Juni 2022 weiter steuerfrei.
  • Um Liquidität zu sichern, sollen Unternehmen auch weiterhin ihre coronabedingten Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Betriebsverluste der Jahre 2022 und 2023 können bis 10 Millionen Euro auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Jahre zurückgetragen und mit Gewinnen in dieser Höhe verrechnet werden.
  • Ebenso gelten für 2022 verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für betriebliche Investitionen. Das soll Unternehmen motivieren, jetzt zu investieren und Anschaffungen nicht aufzuschieben.
  • Arbeitgeber können Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro steuerfrei an Beschäftigte in Pflegeberufen zahlen, die in bestimmten Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern) tätig sind und die Leistungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erhalten.

Darüber hinaus sollen auch die Abgabefristen in beratenen als auch in nicht beratenen Fällen nochmals verlängert werden.

 

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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