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Freistaat Thüringen – als Zahlungsempfänger für alle den Freistaat betreffenden Konten – Ab 5. Oktober 2025 Abgleich von Zahlungsempfänger und IBAN bei allen Banken


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Für alle Konten, die Dienststellen des Freistaats Thüringen in Bescheiden oder auf Briefbögen ausweisen, wird es ab Oktober 2025 einen einheitlichen Zahlungsempfänger geben. Anstelle der Benennung bspw. der jeweiligen Behörde wird der Zahlungsempfänger in allen Fällen „Freistaat Thüringen“ sein.

Grund dafür ist eine Entscheidung der Kreditwirtschaft, die ab 5. Oktober 2025 die Prüfung des Kontoinhabers (Zahlungsempfängers) und der IBAN bei der die Zahlung empfangenden Bank einführt.

Abweichende Angaben können künftig zu folgendem Ergebnis führen:

  • Stimmen Empfängername und IBAN überein, geht die Zahlung ohne Probleme durch „match“.
  • Stimmen Empfängername und IBAN nahezu überein bspw. sind zwei Buchstaben in einem Wort vertauscht, sprechen die Banken von einem „close match“. Neben dem Prüfergebnis wird in diesem Fall auch der Empfängername, der bei der Bank hinterlegt ist, zurückgeliefert.
  • Weicht der Empfängername von dem bei der Bank hinterlegten Empfängernamen ab, dann wird die Zahlung abgewiesen. („no match“)

Diese Prüfung geht einher mit einer Ausweitung der sogenannten Echtzeitzahlungen. Mit dieser Zahlungsart werden Transaktionen innerhalb von wenigen Sekunden realisiert. Die Prüfung wird als Betrugsprävention eingesetzt und wird für Echtzeitzahlungen aber auch für normale SEPA-Überweisungen angewandt.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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