Mit diesem Gesetzentwurf wird die Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026 auch auf die Thüringer Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Daneben wird einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes folgend zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation ab dem Jahr 2026 insbesondere eine Jahressonderzahlung wieder eingeführt.
Diese wird in Höhe von 4,8 Prozent der Jahresbruttobesoldung gewährt. Für das Jahr 2025 wird aus verfassungsrechtlichen Gründen allen Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern eine Nachzahlung gewährt. Für die Jahre 2008 bis 2024 erhalten hingegen nur diejenigen eine Nachzahlung, die gegen ihre Alimentation vor den Verwaltungsgerichten geklagt haben. Diese ca. 1.300 Klagen sollen damit erledigt werden.
„Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf erfüllen wir auch in Zeiten einer angespannten Haushaltslage unseren verfassungsrechtlichen Auftrag, den Thüringer Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern eine den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechende Alimentation zu gewähren“, sagt Finanzministerin Katja Wolf.
Der Gesetzentwurf enthält des Weiteren auch dienstrechtliche Regelungen.
Hierbei handelt es sich um
- die Anhebung der Antragsaltersgrenze für den Ruhestandseintritt von 62 auf 63 Jahre, mithin auf das Niveau der meisten anderen Länder und auf das der gesetzlichen Rentenversicherung,
- die Einschränkung der anlasslosen Teilzeit, danach muss nunmehr 75 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit Dienst geleistet werden (bisher: 50 Prozent); unverändert bleibt hingegen die Reglung zur Teilzeit wegen Kinderbetreuung bzw. Pflege und Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen und
- die Streichung des Arbeitszeitverkürzungstages, des sogenannten „Beamtentages“.
„Mit diesen Änderungen stellen wir die dienstrechtlichen Regelungen zur Arbeitszeit der Beamten und Richter in die heutige Zeit. Diese Anpassungen sind insbesondere erforderlich, um die Arbeitsleistung zu erhöhen und um dem Fachkräftemangel zu entgegnen“, so die Finanzministerin weiter.
Die Kosten für diesen Gesetzentwurf belaufen sich für die Jahre 2026 und 2027 auf insgesamt 415 Mio. Euro. Die Deckung für diese soll aus der Rücklage gewährleistet werden. Hierfür ist es aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich, dass dieser Gesetzentwurf als Formulierungshilfe den Regierungsfraktionen im Thüringer Landtag zur Verfügung gestellt wird.
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Beschluss vom 17. September 2025 die Vorgaben für eine verfassungsgemäße Alimentation (Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz) – für alle unerwartet – grundlegend geändert. Daher war die Thüringer Besoldung an die neuen Vorgaben anzupassen. Das Gericht koppelt die sogenannte Mindestbesoldung nicht mehr an das Grundsicherungsniveau, sondern nunmehr an die Entwicklung des sogenannten Median-Äquivalenzeinkommens, das die Thüringer Netto-Haushaltseinkommen statistisch abbildet.
