Das Thüringer Kabinett hat sich heute deshalb auf Maßnahmen verständigt, um den Haushaltsvollzug im Doppelhaushalt 2026/2027 trotz dieser Belastungen abzusichern.
Finanzministerin Katja Wolf hierzu: „Die negativen Auswirkungen der Steuerschätzung vom Mai 2026 sowie die absehbaren Mehrausgaben in Folge der Umsetzung der Vorgaben zur verfassungsgemäßen Alimentation belasten unseren Haushaltsvollzug enorm. Spätestens im kommenden Jahr droht aktuell eine Situation, in der unsere Rücklage nicht mehr ausreicht, diese zusätzlichen Belastungen aufzufangen.“
Die verfügbare Rücklage des Landes beträgt aktuell noch 343 Millionen Euro.
Die Landesregierung hat sich heute auf Vorschlag des Finanzministeriums auf zwei Maßnahmen verständigt.
Zunächst sollen sogenannte Verpflichtungsermächtigungen bestimmter konsumtiver, also nicht-investiver, Ausgabenbereiche teilweise gesperrt werden. Eine solche Sperre bewirkt, dass im laufenden Jahr (teilweise) keine Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben im kommenden Jahr eingegangen werden und folglich im kommenden Jahr weniger Ausgaben geleistet werden dürfen. Die Begrenzung auf konsumtive Ausgaben folgt dem Leitbild der Landesregierung Investitionen zu privilegieren.
Sofern im weiteren Jahresverlauf absehbar ist, dass diese Maßnahme nicht ausreichend ist – etwa, wenn die aktuelle konjunkturelle Schwächephase länger anhalten sollte – kann eine allgemeine Ausgabensperre in Höhe von 0,5 % Prozent der veranschlagten Ausgaben im Jahr 2027 hinzutreten. Dies beträfe dann auch Investitionen.
Finanzministerin Katja Wolf dazu: „Es fällt mir nicht leicht, haushaltswirtschaftliche Maßnahmen vorzugeben. Sie zwingen uns dazu, eigentlich geplante Ausgaben nicht in vollem Umfang leisten zu können. Aber wir gehen dabei sehr maßvoll vor. Damit wollen wir einerseits den Haushaltsvollzug verfassungskonform absichern. Andererseits sind die Einschränkungen der Fachressorts verkraftbar. Beide Instrumente lassen Spielraum für die Fachressorts, bei welchen Ausgaben sie die Einschränkungen erbringen können und wollen.“
Finanzministerin Katja Wolf wird das Thüringer Kabinett zu einem späteren Zeitpunkt und in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung des Haushaltsvollzugs 2026 darüber informieren, ob die bisher nur vorsorglich angekündigte Maßnahme der allgemeinen Haushaltssperre für das kommende Jahr in Anspruch genommen werden muss.
