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Hinweis der Thüringer Steuerverwaltung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Thüringer Finanzämter können am 31. Mai 2018 nur eingeschränkt Auskunft erteilen. Die Abgabe der Steuererklärung ist uneingeschränkt möglich.

Aufgrund umfangreicher und notwendiger programmtechnischer Installationsarbeiten können am Donnerstag, dem 31. Mai 2018 die Thüringer Finanzämter keine Auskünfte zu individuellen Steuersachen erteilen. Die Arbeit der Servicestellen ist daher nur eingeschränkt möglich. Servicestellen der Finanzämter sind jedoch geöffnet und die Finanzämter sind telefonisch erreichbar. Allgemeine Fragen zur Steuererklärung können beantwortet werden. Unbenommen davon können Steuererklärungen im Finanzamt abgegeben werden. Die elektronische Übermittlung der Steuerdaten an die Finanzämter, etwa über das Steuerprogramm ELSTER, ist ebenfalls uneingeschränkt möglich. Informationen der Finanzämter zur Steuererklärung und das kostenlose Steuererklärungsprogramm ELSTER finden sich auf www.elster.de.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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