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Hinweis der Thüringer Steuerverwaltung:


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Alle zwölf Thüringer Finanzämter sind am Gründonnerstag nur bis 15.00 Uhr erreichbar.

Alle zwölf Thüringer Finanzämter sind am Donnerstag, den 28. März (Gründonnerstag), nur bis 15.00 Uhr erreichbar. An diesem Tag gelten geänderte Servicezeiten. Normalerweise sind die Finanzämter donnerstags bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar. Die Finanzverwaltung bittet Steuerpflichtige und Angehörige der steuerberatenden Berufe um Beachtung und Verständnis.

Steuererklärungen oder sonstige Schreiben können aber wie gewohnt in die Hausbriefkästen eingeworfen werden. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen, der Anträge, Einsprüche oder Mitteilungen ist ebenfalls wie gewohnt über MeinELSTER zu jeder Uhrzeit möglich. Darüber hinaus können dem Finanzamt weitere Informationen und Unterlagen elektronisch über das Kontaktformular von MeinELSTER (https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe) übermittelt werden.

Ab Dienstag, den 2. April 2024 gelten wieder die üblichen Servicezeiten.  Die Servicezeiten und Kontaktdaten der einzelnen Finanzämter können unter https://finanzamt.thueringen.de/standort(zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubrik „Ansprechpartner und Servicezeiten“ klicken) nachgelesen werden.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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