Um mögliche Rückfragen oder die Anforderung von Belegen zu vermeiden, geben die nachfolgenden Hinweise eine kleine Orientierung, in welchen Fällen es ratsam ist, die Belege doch gleich mit der Steuererklärung zu übermitteln. Die Anforderung von Belegen liegt jedoch im Ermessen der Finanzämter.
Sollte ein steuerlicher Sachverhalt „besonders“ sein, wird empfohlen, die Belege direkt einzureichen oder mit der elektronischen Steuererklärung zu verknüpfen.
Ein steuerlicher Sachverhalt ist dann besonders, wenn er:
- neu bzw. erstmalig oder einmalig auftritt
- einen außergewöhnlichen (Geschäfts-)Vorfall darstellt,
- sich gegenüber dem Vorjahr erheblich ändert oder
- eine erhebliche steuerliche Auswirkung nach sich zieht.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des elektronischen Arbeitsablaufs (Workflow) in der Thüringer Finanzverwaltung stellen Papierbelege eine besondere Herausforderung dar, da diese zur Nutzung erst digitalisiert werden müssen.
Ab dem 1. Juli 2026 wird die weiße Post (z. B. Belege), die für die Bearbeitung der Steuererklärungen in Papierform an die Thüringer Finanzämter übermittelt werden, revisionssicher gescannt und im Anschluss der Vernichtung zugeführt.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Belege (z. B. Rechnungen, Überweisungsträger oder Bescheinigungen), die in Papierform an die Finanzämter übermittelt werden, nur noch in Kopie übersandt werden.
Originale sind nur auf konkrete Anforderung der Finanzämter vorzulegen.
Soweit die Möglichkeit besteht, sollten Steuerpflichtige den Finanzämtern ihre Dokumente (Belege, Anträge und Schreiben) direkt per ELSTER übermitteln.
Hierfür ist eine Registrierung bei „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ (www.elster.de) erforderlich. Im Anschluss können über das ELSTER-Benutzerkonto neben Steuererklärungen auch eine Vielzahl von Anträgen und Mitteilungen zielgerichtet, zu jeder Zeit und ohne Kosten an das Finanzamt übermittelt werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Belegnachreichung
- Änderung der Bankverbindung oder Adresse
- Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen
- Einsprüche (Anhänge möglich)
Mit der App „MeinELSTER+“ besteht sogar die Möglichkeit, dass Belege zur Steuererklärung per Handy abfotografiert und in das ELSTER-Benutzerkonto hochgeladen werden. Bei der Erstellung der Steuererklärung werden diese Belege dann automatisch mit der Eintragung verknüpft und das Finanzamt kann im Bedarfsfall die Belege abrufen.
Weitere Informationen zur App „MeinELSTER+“ finden Sie unter https://www.elster.de/eportal/infoseite/meinelsterplus.
