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Thüringen fordert Neuausrichtung der Erbschaftsteuer bei großen Betriebsvermögen. Versprechen der sozialen Marktwirtschaft einhalten.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Finanzministerium, nimmt morgen an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer teil. Zudem wird eine schriftliche Stellungnahme eingereicht (siehe anbei).

Der Freistaat Thüringen vertritt im vorliegenden Verfahren die Auffassung, dass die aktuellen Regelungen der §§ 13a, 13b und 28a ErbStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG verstoßen.

„Nach den geltenden Regelungen können Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen zu 85 oder sogar 100 Prozent von der Steuer verschont werden. Thüringen hält eine solche pauschale Privilegierung für nicht gerechtfertigt“, argumentiert Ministerin Katja Wolf.

Die Verschonung müsse vielmehr auf Fälle beschränkt werden, in denen tatsächlich eine konkrete wirtschaftliche Notwendigkeit besteht.

Empirische Untersuchungen zeigen, heißt es in der Stellungnahme des Freistaates, dass eine Gefährdung der Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen durch die Erbschaftsteuer in der Breite nicht nachweisbar ist.

Bei der Prüfung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit müsse zudem das gesamte Vermögen des Erwerbers berücksichtigt werden.

Gerade bei größeren Erbschaften oder Schenkungen von Betriebsvermögen verfügen Erwerber häufig über erhebliches vorhandenes, mitübertragenes oder steuergestaltend nach zehn Jahren übertragenes Privatvermögen. Dieses müsse grundsätzlich vorrangig vollumfänglich zur Begleichung der Erbschaftsteuer herangezogen werden, bevor der Staat auf Steuereinnahmen verzichtet.

Im Jahr 2025 wurden im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG in 28 Schenkungsfällen Fällen insgesamt 3,45 Mrd. Euro Steuern erlassen. Durchschnittlich sind dies 123 Mio. Euro bzw. 94,2 Prozent Steuererlass pro Schenkung. „Da sieht doch Jeder, dass dies nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat, sondern nur darauf abzielt, bestehende Ungleichheiten im Vermögensgefüge Deutschlands zu erhalten“, so Ministerin Wolf.

Finanzministerin Wolf verweist dementsprechend auch auf die hohe Vermögenskonzentration in Deutschland. Das oberste Prozent der Haushalte verfügt nach aktuellen Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung 34 Prozent des Gesamtvermögens, während die untere Hälfte lediglich zweieinhalb Prozent besitzt. Erbschaften und Schenkungen tragen dazu bei, diese Vermögensverteilung über Generationen, aber auch zwischen West und Ost, hinweg zu verfestigen. „Das kann nicht das Ziel sein“, betont Katja Wolf.

Dass dabei aber auch die Unternehmenssubstanz geschützt werden muss, ist für Katja Wolf eine Selbstverständlichkeit: „Für Fälle, in denen die sofortige Zahlung einer Erbschaftsteuer tatsächlich zu einem Liquiditätsproblem führt, schlagen wir anstelle pauschaler Steuerbefreiungen einen verlässlichen Anspruch auf langfristige Stundung und Verrentung vor“.

Die Steuerschuld könnte dann über einen längeren Zeitraum aus den laufenden Erträgen des Unternehmens beglichen werden. Ein endgültiger Steuererlass bleibe zudem weiterhin möglich, aber nur als letztes Mittel bei fehlendem Privatvermögen.

Thüringens Finanzministerin Katja Wolf: „Die Erbschaftsteuer muss ihrer sozialstaatlichen Funktion gerecht werden und zu einer gleichmäßigeren Verteilung von Vermögen und damit zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen. Das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft ist ohne Steuergerechtigkeit nicht einlösbar“.

Stellungnahme Thüringens zur Erbschaftsteuer

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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