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Thüringen startet am 25. November 2020 mit dem Projekt „NACHDIGAL“. Belege können elektronisch an das Finanzamt gesendet werden.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Projekt „NACHDIGAL - Nachlieferung digital“ ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie deren steuerlichen Beraterinnen und Beratern ab dem 25. November 2020 über „Mein ELSTER“ Belege digital und sicher an die Thüringer Finanzämter zu übermitteln. Das können eingescannte Dokumente, wie beispielsweise Rechnungen sein.

Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Damit können Belege nun papierlos und ohne Gang zur Post beim Finanzamt eingereicht werden. Das spart Porto und Zeit. Von Vorteil ist außerdem, dass die Belege im Finanzamt unmittelbar als Unterlagen zum dazugehörigen Steuerfall gespeichert werden.“

Die Übermittlung von Anhängen ist über „Mein ELSTER“ für folgende Formulare vorgesehen:

  1. Einspruch,
  2. Antrag aus Fristverlängerung,
  3. Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen und
  4. Sonstige Nachricht an das Finanzamt sowie
  5. Belegnachreichung zur Steuererklärung (NEU)

Wenn die Thüringer Finanzämter im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärung zur Einreichung bestimmter Belege auffordern, können diese nunmehr über das neue Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ elektronisch übermittelt werden.

Mit dem neuen Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ können Belege für die nachstehenden Steuererklärungen übermittelt werden:

  • Einkommensteuerklärung,
  • Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte,
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte,
  • Gewerbesteuererklärung,
  • Körperschaftsteuererklärung,
  • Umsatzsteuerjahreserklärung,
  • E-Bilanz und
  • Einnahmenüberschussrechnung.

Es können ausschließlich Dateien im PDF-Format übermittelt werden. Zunächst ist die Übermittlung von bis zu 20 Anhängen mit jeweils bis zu 100 Seiten möglich.

Die Möglichkeit der digitalen Belegnachreichung soll sich positiv auf den Workflow für die Veranlagungstätigkeit in den Thüringer Finanzämtern und bei den steuerlichen Beraterinnen und Beratern auswirken.

Die Übermittlungsmöglichkeit für Anhänge über die Schnittstelle der Finanzverwaltung für andere Steuersoftware-Hersteller wurde bereits am
18. November 2020 freigeschaltet.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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