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Thüringens Finanzministerin Katja Wolf kritisiert Länder- und Kommunalentlastungsgesetz im Bundesrat als Tropfen auf den heißen Stein


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gilt auch für diese Koalition im Bund nicht, kritisierte Thüringens Finanzministerin Katja Wolf im Bundesrat in ihrer Rede zum dort eingebrachten Länder- und Kommunalentlastungsgesetz. Mit diesem Gesetz will der Bund die Länder und Gemeinden bis 2029 mit jährlich einer Milliarde Euro entlasten.

Das höre sich gut an, allerdings „muss sich eine Entlastung auch immer an der Höhe der Belastung messen lassen. Und diesem Realitätscheck hält das Gesetz nicht stand“, lautet das Fazit von Thüringer Finanzministerin Katja Wolf im Bundesrat.

Von dieser einen Milliarde Euro im Jahr sollen, so sieht es der Gesetzentwurf vor, allein jeweils 400 Millionen Euro an die Länder gehen, die im Länderfinanzausgleich als Geberländer auftreten (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg).

Weitere 250 Millionen Euro gehen an finanzschwache Länder zur Deckung übermäßiger Liquiditätskredite. Und weil die Kommunen in Nordrhein-Westfalen überdurchschnittlich hohe Summen an solchen Kassenkrediten aufgebaut haben, landen allein dort 165 Millionen Euro, während auf Thüringen gerade einmal rund 100.000 Euro entfallen. Die Stadtstaaten gehen komplett leer aus. Angesichts einer kommunalen Gesamtverschuldung von mehr als 196 Milliarden Euro sind 1 Milliarde Euro Entlastung lediglich der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein.

Selbst die kommunalen Spitzenverbände kritisieren diesen Part des Gesetzes. „Wir stehen Seite an Seite mit den anderen Bundesländern, denn föderale Solidarität schließt wohlverstandenes Eigeninteresse nicht aus“, sagt Finanzministerin Katja Wolf. Denn auch für Nordrhein-Westfalen gilt, dass der Hauptgrund für die hohe Schuldenlast auch darin besteht, dass der Bund Aufgaben an Länder runterreicht, also diese bestellt, die Länder dann aber bei der Finanzierung im Regen stehen lässt, also eben nicht vollständig bezahlt.

Ein weiteres Beispiel für die Verletzung des genannten Konnexitäts-Prinzipes sieht Katja Wolf in dem Teil des Gesetzes, mit dem der Bund seine Kostenbeteiligung für die nur von den Ostländern zu tragenden Mitteln für die Sonder- und Zusatzversorgung der DDR von 50 auf 60 Prozent erhöhen will. Aus dieser Zusatzversorgung werden die Ost-Renten bestimmter einstiger Berufsgruppen finanziert.

Katja Wolf: „Allein die ostdeutschen Flächenländer haben in den zurückliegenden drei Jahrzehnten insgesamt 67 Milliarden Euro bezahlen müssen. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind weder Rechtsnachfolger der DDR noch sind sie überhaupt für die Rentenpolitik zuständig.“

Diese forderten schon seit Jahren, dass diese nicht sachgerechte Beteiligung der Ostländer ganz abgeschafft werden muss. „Das ist und bleibt ein entscheidender Makel auch dieses Gesetzes“, kritisiert Katja Wolf.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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