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Thüringer Finanzämter schließen zwischen den Feiertagen.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Thüringer Finanzämter bleiben an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Steuerpflichtige, die am 27. und 28. Dezember noch Steuererklärungen, Anträge oder sonstige Schreiben im Finanzamt einreichen wollen, können das aber problemlos tun, versichern die Finanzamtsvorsteherinnen und Finanzamtsvorsteher der zwölf Ämter. Die Hausbriefkästen, Fax- und E-Mail Anschlüsse stehen auch während der Schließzeit zur Verfügung. Es wurden alle...

Ab Mittwoch, 02. Januar 2019 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thüringer Finanzämter wieder zu den gewohnten Telefon- und Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu erreichen. Die Sprechzeiten der einzelnen Ämter stehen im Internet. Unter der Rubrik Standorte https://www.thueringen.de/th5/finanzaemter/standorte/index.aspx kann das Finanzamt ausgewählt und die Öffnungszeiten nachgelesen werden.

Die Thüringer Finanzämter bleiben an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Steuerpflichtige, die am 27. und 28. Dezember noch Steuererklärungen, Anträge oder sonstige Schreiben im Finanzamt einreichen wollen, können das aber problemlos tun, versichern die Finanzamtsvorsteherinnen und Finanzamtsvorsteher der zwölf Ämter. Die Hausbriefkästen, Fax- und E-Mail Anschlüsse stehen auch während der Schließzeit zur Verfügung. Es wurden alle organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Fristwahrung getroffen. Die Behördenleiter erklären übereinstimmend, dass sich die Bürgerinnen und Bürger keine Sorgen machen müssen. Die Post, die sie den Finanzämtern in dieser Zeit zusenden, komme trotzdem an. Die Finanzämter haben sich auf einen erhöhten Posteingang an diesen Tagen eingestellt.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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