Es wurden einige Fälle bekannt, in denen Betrüger Anfang dieser Woche (23. KW) E-Mails mit dem Titel „Prüfungsanordnung gemäß § 193 AO -- 2026-07-13“ versandt haben.
Methode der Betrüger
Mit der E-Mail wird im Namen des jeweils zuständigen Finanzamtes mit Bezug auf § 193 der Abgabenordnung behauptet, man wolle eine Außenprüfung des angeschriebenen Unternehmens durchführen. Es wird auch ein genaues Datum genannt und zu weiteren Einzelheiten auf eine angehängte Datei verwiesen. Die Absender-E-Mail-Adresse ist dabei die E-Mail-Adresse der Poststelle des Thüringer Finanzministeriums poststelle@tfm.thueringen.de.
Was tun mit der betrügerischen Nachricht?
Die Thüringer Finanzverwaltung rät Bürgerinnen und Bürgern, die E-Mail-Anhänge nicht zu öffnen und auf die E-Mail auch nicht zu antworten. Das Thüringer Finanzministerium versendet niemals Prüfungsanordnungen. Prüfungsanordnungen erstellt das zuständige Finanzamt.
Die Finanzämter verschicken niemals Prüfungsanordnungen per E-Mail, es sei denn, der Steuerpflichtige hat einer Kommunikation per E-Mail explizit schriftlich zugestimmt. Soweit in diesem Fall Zweifel an dem Inhalt der E-Mail aufkommen, sollte der Anhang nicht geöffnet werden.
Die Thüringer Finanzverwaltung rät den Bürgerinnen und Bürgern, die ihnen bekannte Kontaktperson des Finanzamtes oder auch die Telefonauskunft des Finanzamtes (Kontaktdaten finden Sie unter finanzamt.thueringen.de) anzurufen.
Hinweis
Betrüger nutzen oft mehrere Wege, um an die Daten von Bürgerinnen und Bürger zu gelangen. Betroffene sollen sich in solchen Fällen an die örtliche Polizeidienststelle wenden.
