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1743 Ergebnisse für „TSE“

  • 1171. 47.pdf

    § 47 Wegfall- und Umwandlungsvermerke (1) Über Ausgaben, die der Haushaltsplan als künftig wegfallend bezeichnet, darf von dem Zeitpunkt an, mit dem die im Haushaltsplan bezeichnete Voraussetzung für… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1172. 58.pdf

    § 58 Änderungen von Verträgen, Vergleiche (1) Das zuständige Ministerium darf 1. Verträge zum Nachteil des Landes nur in besonders begründeten Ausnahmefällen aufheben oder ändern, 2. einen Vergleich… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1173. 59_21122011.pdf

    § 59 Veränderungen von Ansprüchen (1) Das zuständige Ministerium darf Ansprüche nur 1. stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für den Anspruchsgegner verbunden wäre und der… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1174. 65.pdf

    § 65 Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen (1) Das Land soll sich, außer in den Fällen des Absatzes 5, an der Gründung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder an einem… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1175. 66.pdf

    § 66 Unterrichtung des Rechnungshofs bei Mehrheitsbeteiligungen Besteht eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273) in der… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1176. 67.pdf

    § 67 Prüfungsrecht durch Vereinbarung Besteht keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des § 53 HGrG, so soll das für Finanzen zuständige Ministerium, soweit das Interesse des Landes dies erfordert, bei… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1177. 68.pdf

    § 68 Zuständigkeitsregelungen (1) Die Rechte nach § 53 HGrG übt das für Finanzen zuständige Ministerium aus. Bei der Wahl oder Bestellung der Prüfer nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 HGrG übt es die Rechte im… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1178. 69.pdf

    § 69 Unterrichtung des Rechnungshofs bei Beteiligungen Das für Finanzen zuständige Ministerium übersendet dem Rechnungshof innerhalb von drei Monaten nach der Haupt- oder Gesellschafterversammlung,… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1179. 74_012013.pdf

    § 74 Buchführung bei Landesbetrieben (1) Landesbetriebe, die nach § 26 Abs. 1 Satz 1 einen Wirtschaftsplan aufstellen und bei denen eine Buchführung nach den §§ 71 bis 79 nicht zweckmäßig ist, haben… mehr

    09.02.2022 09:47
  • 1180. 11.pdf

    § 11 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip (1) Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen. (2) Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr 1. zu erwartenden… mehr

    09.02.2022 09:47

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