1743 Ergebnisse für „“
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621. Bürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
Rückbürgschaftserklärung Download Rückbürgschaftserklärung-UKR Download Rückgarantieerklärung Download mehr
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622. land_rueckbuergschaftserklaerung_ukr_2023.pdf
RÜCKBÜRGSCHAFTSERKLÄRUNG Präambel Eine Bürgschaft unter dieser Urkunde darf nur dazu dienen, Unternehmen, die durch Sanktionen gegen Russland oder Belarus oder die Aggression Russlands gegen die… mehr
25.01.2023 18:34 -
623. land_rueckgarantieerklaerung_2023_2027.pdf
RÜCKGARANTIEERKLÄRUNG I. Garantiegeber und Garantienehmer Die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (im folgenden Bürgschaftsbank genannt), übernimmt Garantien für solche Beteiligungen an kleinen und… mehr
25.01.2023 18:17 -
624. land_rueckbuergschaftserklaerung_2023_2027.pdf
RÜCKBÜRGSCHAFTSERKLÄRUNG I. Bürge und Bürgschaftsnehmer Die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, Erfurt (im folgenden Bürgschaftsbank genannt), übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite von… mehr
25.01.2023 17:45 -
625. Bürgschaften
Programme Bürgschaftsprogramme zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft Der Vorteil einer Landesbürgschaft liegt insbesondere darin, dass hierdurch kurzfristig erhebliches privates Kapital -… mehr
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626. Beratungsbefugnis - Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3a StBerG)
Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3a StBerG) (1) Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat… mehr
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627. Beratungsbefugnis - Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3c StBerG)
Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3c StBerG) Die §§ 3a und 3b (elektronisches Verzeichnis) des… mehr
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628. Beratungsbefugnis - Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3 StBerG)
Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen (§ 3 StBerG) Wer zur unbeschränkten, also umfassenden, geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, regelt die Vorschrift des §… mehr
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