Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

22,4 Millionen Euro aus der Biersteuer flossen 2017 in die Landeskasse


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Die Einnahmen des Freistaates aus der Biersteuer summierten sich im vergangenen Jahr auf 22,4 Millionen Euro. Damit stiegen die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um rund 760.000 Euro, ein Plus von 3,5 Prozent. Die Steuer fällt beim Brauen des Bieres an, nicht beim Konsum. Im Rückblick auf...

Die Einnahmen des Freistaates aus der Biersteuer summierten sich im vergangenen Jahr auf 22,4 Millionen Euro. Damit stiegen die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um rund 760.000 Euro, ein Plus von 3,5 Prozent. Die Steuer fällt beim Brauen des Bieres an, nicht beim Konsum. Im Rückblick auf die letzten zehn Jahre bilden die Einnahmen des Jahres 2017 jedoch den zweitniedrigsten Einnahmewert nach 2016. Im Jahr 2010 hingegen floss mit 27,8 Millionen Euro das höchste Aufkommen der letzten zehn Jahre in die Landeskasse. „Tendenziell sinken die Biersteuereinnahmen im Freistaat, aber auch in anderen Ländern. Das liegt im Wesentlichen an einer zunehmenden Zahl alkoholischer Konkurrenzprodukte, aber auch am steigenden Marktanteil alkoholfreier Biere “, erläutert die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert. Die Biersteuer ist eine der ältesten Verbrauchsteuern. Die Produktion und der Konsum von Bier wurden schon im Mittelalter in vielen deutschen Städten besteuert, so etwa als Malzaufschlag, Bierziese oder Bierpfennig. Die Biersteuer wird heute vom Zoll erhoben und in einem aufwändigen Berechnungsverfahren auf die Länder verteilt. Die Höhe der Biersteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres, der in Grad Plato je 100 Gramm Bier gemessen wird. Je nach Grad Plato erfolgt eine Einteilung in Steuerklassen. Der Alkoholgehalt spielt bei der Bemessung keine Rolle. Alkoholfreies Bier unterliegt also nicht der Biersteuer. Der Regelsatz der Biersteuer beträgt für einen Hektoliter Bier 0,787 Euro je Grad Plato. Ein Hektoliter übliches Vollbier wie etwa Pils, Kölsch oder Alt, mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato, ist also mit 9,444 Euro Biersteuer belastet. Demnach werden für 0,2 Liter Bier im Glas 1,9 Cent Biersteuer fällig, für den halben Liter macht das 4,75 Cent. Kleinere Brauereien, deren Gesamtjahreserzeugung weniger als 200.000 Hektoliter beträgt, können ermäßigte Steuersätze in Anspruch nehmen, wenn sie rechtlich und wirtschaftlich von anderen Brauereien unabhängig sind. Insgesamt 35 Bierbrauer waren 2016 in Thüringen steuerpflichtig.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: