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6. Digitalisierungskabinett stellt Weichen: Thüringen stärkt digitale Souveränität und setzt auf Open-Source.


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Thüringer Kabinett tagte heute zum sechsten Mal als „Digitalisierungskabinett“ und traf zentrale Festlegungen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung.

Der CIO des Freistaats, Dr. Hartmut Schubert, sagte anschließend über die Vorhaben: „Die Herausforderungen bei der Digitalisierung der Landesverwaltung sind weiterhin groß, zum Beispiel bei der noch zu stemmenden Mammutaufgabe - der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Kommunen und Land. Gleichwohl ist auch schon viel erreicht. Die Landesregierung hat wichtige Kernthemen identifiziert und dazu im heutigen Kabinett wegweisende Beschlüsse gefasst.“

„Souveräne Arbeitsplätze“ lautet die Überschrift, unter der CIO Dr. Schubert dem Kabinett zu wachsenden Abhängigkeiten aktuell im Einsatz befindlicher Software an den Arbeitsplatz-PCs der Landesverwaltung berichtet. In der Regel sind die Arbeitsplätze mit proprietärer Software einzelner Anbieter ausgestattet. Durch den weit verbreiteten, derzeit alternativlosen Einsatz, besteht eine einseitige Abhängigkeit von den Geschäftsmodellen und Lizenzbedingungen des Herstellers. Die zunehmende Verlagerung des Softwarebetriebs in herstellereigene Cloudumgebungen erzeugt weitere Abhängigkeiten bei Hardware und Infrastruktur. Noch wird die Office-Software in den Dienststellen der Landesverwaltung lokal und auf eigener Infrastruktur betrieben.

Um die Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung zu stärken und die eigene Infrastruktur zukünftig zu sichern, hat die Landesregierung beschlossen, diese Abhängigkeiten durch einen zielgerichteten Einsatz von Open-Source-Software an geeigneten Arbeitsplätzen Stück für Stück zu reduzieren. Eine Arbeitsgruppe soll zeitnah konkret die Einführung der Software „Libreoffice“ für die Bürokommunikation im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersuchen. Gleichzeitig soll die Ablösung der bestehenden E-Mail-Kommunikationslösung durch ein Open-Source-Produkt geprüft werden. Darüber hinaus besteht der Hauptauftrag der Arbeitsgruppe darin, sich eine Übersicht über die enge Verzahnung einzelner Fachverfahren mit derzeit eingesetzten Office-Software zu verschaffen.

Das Kabinett fasste auch einen zentralen Beschluss zur Änderung des Thüringer E-Government-Gesetzes. Seit 2018 ist die elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen für Thüringen darin gesetzlich verankert. „E-Government steht für einen kontinuierlichen Prozess, der die gesamte Verwaltung betrifft. Schrittweise werden die Organisationsstrukturen, die technische Ausstattung sowie die Kommunikationskultur weiterentwickelt“, beschreibt CIO Dr. Hartmut Schubert den Kontext zum aktuellen Änderungsbedarf. Weil Verwaltungsleistungen nach dem Landesrecht in Thüringen zunehmend elektronisch angeboten werden, sieht die Gesetzesänderung nun weitere Formen der elektronischen Schriftformersetzung vor. Eine Hürde bei elektronischen Verwaltungsverfahren ist die Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Eine sog. Bekanntgabefiktion soll nun für Rechtssicherheit sorgen. Danach soll die förmliche Zustellung eines Bescheides am dritten Tag nach Bereitstellung im elektronischen Postfach als erfolgt gelten, sofern Unternehmen bzw. Bürgerinnen und Bürger die elektronische Bekanntgabe wählen.

Überdies liegt dem CIO Dr. Hartmut Schubert auch zukünftig folgende Bestimmung des Gesetzes besonders am Herzen: Die Förderung kommunaler Vorhaben aus Landesmitteln für einheitliche E-Government- oder IT-Infrastruktur-Initiativen oder für Zwecke der IT-Koordinierung und IT-Standardisierung. „Ich bin fest davon überzeugt, dass die mit der Landesstrategie abgestimmten Projektförderungen den Gemeinden und Gemeindeverbänden bestmöglich bei den Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung helfen werden. Wir setzen bei den stetig wachsenden IT-Anforderungen auf interkommunale Zusammenarbeit. Gerade kleinere Verwaltungen werden von der Dynamik regelrecht erschlagen und sollen von der Zusammenarbeit profitieren.“ Mit der Gesetzesänderung wird die Fortsetzung der Förderung auch über das Jahr 2022 hinaus bestätigt. Sie soll auch im Landeshaushalt entsprechend abgebildet werden.

 

Im Kabinett wurde weiterhin besprochen:

Neues Videokonferenzsystem für die digitale Gremienarbeit von Landes- und Kommunalverwaltung

Die Durchführung von Gremienberatungen über Videokonferenzsysteme entwickelte während der Corona-Pandemie für Verwaltungen eine schubartige Dynamik. „Wir mussten erfahren, dass Standardprodukte die hohen Sicherheits- und Leistungsanforderungen unserer Landes- und Kommunalgremien nicht erfüllen können. Ein stabil und funktionsgerecht arbeitendes Videokonferenzsystem ist der Grundstein für die Zufriedenheit und Akzeptanz unserer Bediensteten beim mobilen Arbeiten“, so Schubert. Das zentrale Projekt „Ausbau und Weiterentwicklung der Videokonferenzlösung für die Thüringer Landesverwaltung und die Kommunen zu einem System für die digitale Gremienarbeit“ wurde nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren erfolgreich initiiert. Das neue System wird als Open-Source-Software entwickelt. Ein geschützter und verschlüsselter Betrieb ist vorgesehen. Die Leistungsfähigkeit soll für bis zu 100 Teilnehmer pro Konferenz und bis zu 4.000 Nutzer gleichzeitig gegeben werden. Mit zusätzlichen Funktionen, wie der revisionssicheren namentlichen oder geheimen Abstimmung, wird gezielt den Anforderungen der kommunalen Gremienarbeit entsprochen. Das Land stellt eine Million Euro für Entwicklung und Betrieb bereit.

Informationssicherheitsbericht

Das Jahr 2021 war wie das vorhergehende Jahr spürbar durch die Corona-Pandemie und deren Folgen gekennzeichnet. Im Berichtszeitraum wurde die IT-Sicherheitslage als sehr angespannt und kritisch eingeschätzt. Im Jahr 2021 zählten wiederholt E-Mails mit Schadprogrammen zu den am häufigsten erkannten Angriffen auf Systeme der Landesverwaltung. So sind 2021 ca. 42 Mio. E-Mails in das Landesdatennetz eingegangen. Davon wurden ca. 30 Mio. E-Mails aufgrund sicherheitstechnischer Vorgaben zentral abgewiesen und ca. 900.000 E-Mails wurden als Spam erkannt. Weitere ca. 40.000 E-Mails enthielten Schadsoftware und wurden ebenso abgewiesen. Das ThüringenCERT (Computersicherheits-Ereignis- und Reaktionsteam) erreichten im Jahr 2021 insgesamt 90 Cybersicherheitswarnungen. Über den Warn- und Informationsdienst wurden insgesamt ca. 2.700 Schwachstellenmeldungen und Aktualisierungen automatisiert an Empfänger in der Landesverwaltung versendet. Zur Erhöhung der Informationssicherheit wurde das beim Landesdienstleister angesiedelte ThüringenCERT weiter ausgebaut. Im Landeshaushalt sind für Informationssicherheit im Jahr 2022 rund ca. 10 Millionen Euro eingeplant. Informationssicherheit ist eine Querschnittsaufgabe, die stark mit allgemeinen IT-Aufgaben verwoben ist. Erstmals wurde ein externer IT-Sicherheitsdienstleister mit der Erbringung von forensischen Unterstützungsleistungen bei IT-Sicherheitsvorfällen beauftragt. Ende des Jahres 2021 wurde das Sicherheitszertifikat ISO 27001 für das Landesdatennetz auf Basis des modernisierten IT-Grundschutzes durch das BSI bestätigt.

Informationssicherheit ist eine Daueraufgabe und hat gerade während des andauernden Ukraine-Kriegs höchste Priorität, darin war sich das Thüringer Kabinett einig. Hintergrund: Als Baustein der Cybersicherheit Thüringens befasst sich Informationssicherheit mit den Maßnahmen in technischen und nicht technischen Systemen, die die Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität innerhalb der Thüringer Landesverwaltung sicherstellen. Der Eigenschutz der Verwaltung wird während der aktuellen Gefahrenlage in enger Abstimmung mit dem für Cybersicherheit zuständigen Innenministerium kontinuierlich optimiert und weiterentwickelt.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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