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Aktualisierung des Thüringer Sparkassengesetzes


Erstellt von Thüringer Finanzministerium

Das Kabinett hat heute im Zweiten Durchgang den Entwurf des Thüringer Finanzministeriums zur Novellierung des Thüringer Sparkassengesetzes beschlossen. Ministerin Taubert dazu: „Das Sparkassengesetz ist die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Thüringer Sparkassen. Mit der Aktualisierung wird dieser Rechtsrahmen für die Thüringer Sparkassen an das EU-Bankenrecht angepasst.“ Daneben soll...

Das Kabinett hat heute im Zweiten Durchgang den Entwurf des Thüringer Finanzministeriums zur Novellierung des Thüringer Sparkassengesetzes beschlossen. Ministerin Taubert dazu: „Das Sparkassengesetz ist die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Thüringer Sparkassen. Mit der Aktualisierung wird dieser Rechtsrahmen für die Thüringer Sparkassen an das EU-Bankenrecht angepasst.“ Daneben soll durch das Änderungsgesetz die Möglichkeit geschaffen werden, die Selbstverwaltung der Sparkassen zu stärken. So muss das Finanzministerium künftig nicht mehr die Details der für die Sparkassen zulässigen Geschäfte regeln, sondern kann sich auf Rahmenregelungen beschränken. Deren nähere Ausgestaltung kann dann dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) übertragen werden. Neu ist eine ausdrückliche Regelung zum Datenschutz. Im Gleichklang mit den bestehenden Regelungen im Thüringer Aufbaubankgesetz sieht der Gesetzentwurf eine spezifische Verschwiegenheitspflicht für die bei der Aufsichtsbehörde tätigen Personen vor. Dem Thüringer Finanzministerium obliegt die Aufsicht. Ministerin Taubert dazu: „Damit soll insbesondere den Kundinnen und Kunden der Sparkassen noch stärker signalisiert werden, dass ihre Daten auch seitens der Sparkassenaufsicht vertraulich behandelt werden.“ Ebenso hat die ausdrücklich normierte Verschwiegenheitspflicht Bedeutung für die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Sparkassenaufsicht mit anderen Finanzmarktaufsichtsbehörden (z.B. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Diese sollen eine höhere Rechtssicherheit erhalten, wenn sie weiterhin vertrauliche Erkenntnisse mit der Sparkassenaufsicht teilen.

Außenansicht Dienstgebäude des Thüringer Finanzministeriums

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